## Title: Friedrich Reinhard an das Großherzogliche Stadtgericht in Neustrelitz. Neustrelitz, Sonntag, 18. Mai 1823 ## Author: Reinhard, Friedrich ## Version: 4.11.0 ## Origin: https://weber-gesamtausgabe.de/A045471 ## License: http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ Zum Groß-Herzoglichen Stadt-Gerichte Allerhöchst verordnete Herren! Um das Talent meiner zweyten Tochter, der Ulrike Peters, in musikalischer Hinsicht fernerweitig auszubilden und zu cultiviren, und sich vielleicht in der Folge dadurch ihren Unterhalt zu verschaffen, bin ich entschlossen oben Genannte nach Dresden zu bringen, und habe deßhalb mit den dortigen Kapell-Meister, Herrn Maria von Weber, Verbindungen angeknüpft, unter dessen Leitung und Mitwirkung, sie ihre musikalischen Studien weiter fortsetzen soll. Da nun aber zu diesem Vorhaben Geld erforderlich ist, ohne jetzt schon bestimmen zu können, wie viel, da dieß von der Länge oder Kürze ihrer Unterrichtszeit abhängt, so bitte ich bey Großherzog. StadtGerichte, als der hohen Obervormundschaft meiner Tochter, um den Consens, diejenigen 653 rh 4 ¼ s. Gold, welche als ihr väterliches Erbtheil auf meinem, in der Schloßstraße belegenen Hause redicirt stehen, negociren zu dürfen, und nenne, nach Bewilligung meines Gesuches, den Herrn Schloß-Hauptmann von Monroy hieselbst, als meinen künftigen Gläub[ig]er dieser Negoce, welcher ohne weitere Aufopferung, als die Landesüblichen Zinsen, nur die Summe von 600 Rthlr Gold auf hypothecarische Sicherheit und Eintragung ins Stadt-Pfandbuch im Termino trinitatis c. auszahlen will. Die übrigen 53 Rthlr 4 ¼ s. Gold, werde ich aus meinen Mitteln hinzufügen, und würde demzufolge ihre Forderung hiemit getilgt und gelöscht werden können. Zugleich verpflichte ich mich das, was zur vollständigen Ausbildung noch erforderlich seyn dürfte, aus meinen Mitteln zu ergänzen, wie ich dieß schon bey meinen ältesten Söhnen gethan habe. Sollte dieses mein Vorhaben vielleicht nicht ohne Mitvormund aus geführt werden können, so bezeichne ich, da der derzeitige Vormund meiner Kinder, der Herr Hof-Bäcker Christlieb mit Tode abgegangen ist, den hiesigen Kaufmann Lienke, der dies […] gern übernehmen wird, als ihren künftigen Vormund, der gewiß ihr Bestes immer wahrnehmen und vor Augen haben wird. Schließlich erlaube ich mir nur noch die gehorsamste Bitte, diese Angelegenheit nicht zu lange hinauszuschieben, da der Herr Schloß-Hauptmann von Monroy schon in dem nahe bevorstehenden Termine diese Summe aus zahlen will, und verharre ich als des Groß-Herzoglichen Stadt-Gerichtes ehrerbietigst gehorsamster Fr: Reinhardt Neu-Strelitz, d. 18. May, 1823.