WeGA, Briefe, Digitale Edition Friedrich I., König von Württemberg an Ludwig von Taube <lb/>Ludwigsburg, Mittwoch, 14. August 1811 Württemberg, Friedrich König von Veit, Joachim Stadler, Peter Übertragung Veit, Joachim Jakob, Charlene

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Carl-Maria-von-Weber-Gesamtausgabe
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Machine-Readable Transcriptions of Texts from the Carl Maria von Weber Complete Edition (WeGA)

Friedrich erinnert sich, dass er damals Taube als Polizeiminister die mündliche Weisung gegeben habe, Weber über die Grenze zu schaffen mit dem Hinweis, Württemberg nicht wieder zu betreten; er wiederhole dieses Verbot, das von Weber zu bestätigen sei; mit unterzeichnet vom Staatssekretär Wangenheim Seine Königliche Majestät haben aus einem au: Bericht

D; Ludwigsburg; Staatsarchiv Ludwigsburg; D 52 / 1044, Nr. 6

D; Stuttgart; Hauptstaatsarchiv Stuttgart; G 246, Bü 5, Fasz. 19

Carl-Maria-von-Weber-Gesamtausgabe, Sämtliche Briefe

Übertragung folgt den ER der WeGA

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Seine Königliche Majestät haben aus einem au: Bericht des Königlichen Ministerii des Innern von gestern zu ersehen gehabt, daß der vormalige Secretaire des Herzogs Louis LbdenLiebden von Weeber, troz des von AllerhöchstDenselben gegebenen Befehls, daß derselbe die Königlichen Staaten nie wieder betreten soll, sich dennoch darinn wieder hat blicken lassen und gegen das OberAmt von Ravensburg, welches ihn deßhalb constituirte, sich damit entschuldigen wollte, daß ihm jener Allerhöchste Befehl nicht bekannt gemacht worden seye. Seine Königliche Majestät erinnern Sich noch zu gut, dem Staats- und Kabinets-Minister Grafen von Taube, als Polizey-Minister diese Weisung, zwar mündlich + wie diese Sache behandelt worden, aber sehr bestimmt und ernstlich, gegeben zu haben, als daß es AllerhöchstDenselben nicht auffallend seyn sollte, daß derselbe es unterließ, solche dem von Weeber gehörig bekannt machen zu lassen. Daher wiederholen Seine Königliche Majestät dieselbe hier noch einmal schriftlich und ausdrücklich und geben dem Grafen von Taube auf, zu Fortschaffung des von Weeber sogleich die erforderlichen Anstalten zu treffen und denselben die Insinuation des Verbots, daß er für die Zukunft die Königlichen Staaten nie wieder betreten soll, bei dem OberAmt Ravensburg ad Protocollum unterschreiben zu lassen. Worüber mit dem Königlichen Ministerio des Innern zu communiciren ist.

Decr. Ludwigsburg den 14. Aug. 1811. [m. pr.:] Friderich [König von Württemberg] In Abwesenheit des Staats- Secretaire's [m. pr.:] Wangenheim

Vermerke auf S. 1: 2177. / pr. d. 14. Aug. 1811. / Graf v. Taube.