## Title: Wolf Adolph August Freiherr von Lüttichau an Friedrich August I., König von Sachsen in Dresden. Dresden, Mittwoch, 11. Oktober 1826 ## Author: Lüttichau, Wolf Adolph ## Version: 4.10.0 ## Origin: https://weber-gesamtausgabe.de/A042599 ## License: http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ An ihr. Königl. Majestät von Sachsen. Des Kammer Musici Fürstenau Unterstützungsgesuch betr. Ew. Königl. Majestät haben das allerunterthänigste Suplik des Kammer Musici Anton Bernhard Fürstenau, welches ich anbey gehorsamst remittire zur allerunterthänigsten gutachtlichen Anzeige an mich abgegeben zu lassen geruht, und ich ermangele nicht diesem allerhöchsten Befehl zu folgendem pflichtschuldigst nachzukommen. Es ist allerdings nicht in Abrede zu stellen, daß alle die von Fürstenau in seiner allunterthänigsten Bittschrift ausgeführten Verhältnisse und Umstände in der Wahrheit beruhen; ahnerachtet einer nicht unbedeutenden Besoldung von jährl. 800. rt doch durch den nothwendigen Unterhalt, den er nicht blos Weib und Kindern, sondern auch seiner Mutter und Geschwistern abzureichen hat, sehr beschränkt, er hätte sie doch durch die Reise nach London wesentlich zu verbessern; mit Schulden zu Bestreitung der Kosten bis dahin, trat er sie mit dem Kapellmeister von Weber an, ungünstige Verhältnisse verzögerten dort die Anberaumung seines Concerts, die Krankheit und der schnelle Tod seines Reisegefährten vereitelten vollends die Ausführung desselben, und die Unmöglichkeit die früher contrahirten Schulden, beym Wegfalle dieser einzigen Hülfsquelle, wieder bezahlen zu können, war das Resultat davon. In noch größere Verlegenheit hat er sich aber dadurch gestürzt, und ohne es zu wissen, selbst nicht einmal gesetzmäßig gehandelt, daß er zur Deckung jener in England gemachten Schulden, einen Theil der an ihm, als Bevollmächtigten, aus dem von Weberschen Nachlasse ausgezahlten Gelder verwendete, um dadurch nunmehr in der peinlichsten Verlegenheit sich befindet, wie er den gemachten Ansprüchen des von Weberschen Bevollmächtigten, der im Namen der hinterlassenen Wittwe und Kinder handelt, Genüge leisten will. Aber auf der anderen Seite auch erzeigten Ew. Königl. Majestät schon Fürstenau die Gnade, ihn zu einer mehr als sechsmonatlichen Abwesenheit Urlaub zu ertheilen, um ihn während dieser Zeit seinen Gehalt fortbezahlen zu lassen, und die von Weberschen Nachgelassenen erleichterten ihm seine Lage wenigstens in soweit, daß sie ihm nicht nur die Kosten seines Aufenthaltes in London vom Todestage ihres Erblassers an deckten, sondern ihm auch die Rückreise wiedererstatteten. Allerdings hatte er auch ihrem resp. Gatten und Vater seine Freundschaftsdienste geleistet, auf der Hinreise ihn gepflegt, im fernen Lande für ihn gesorgt und an seinem Krankheitslager den Trost einer befreundeten vaterländischen Hand empfinden lassen. Und bey der Theilnahme, welche auch Ew. Königl. Majestät an dem unglücklichen Schicksale des in vieler Hinsicht so verdienstvollen und geachteten Kapellmeisters von Weber Höchstselbst zu bezeigen geruhet haben, dürfte dieses wohl der einzige Gesichtspunkt seyn, von welchem aus die allerunterthänigste Bitte Fürstenaus als eine solche erscheinen, welche allerhöchste Beachtung anempfohlen zu werden verdiene. Jedoch auch aus diesem betrachtet, dürfte ich meiner Pflicht gemäß es doch nicht wagen, bey Ew. Königl. Majestät mich für die Erfüllung der Fürstenauschen allerunterthänigsten Bitte zu verwenden, sondern ich habe es lediglich Ew. Königl. Majestät anheim zu stellen, ob Allerhöchst Dieselben geruhen wollen, die Gnade, welche Allerhöchst Dieselben noch neuerdings den Hinterlassenen des Kapellmeisters von Weber bewiesen haben, auch auf denjenigen auszudehnen, der ihn in seinen letzten stunden Beystand, und in dieser Pflege wohl zum Theil die Besorgung seiner eigenen Angelegenheiten, und mithin die Mittel zur Wiederbezahlung seiner Schulden hintenansetzte. Dürfte ich mich aber unterfangen Ew. Königl. Majestät in dieser Angelegenheit dennoch einen allerunmastgeblichsten Antrag zu thun, so würde ich darauf stellen zu müssen glauben: daß Ew. König!. Majestät geruhten dem Kammer Musikus Fürstenau zu Bezahlung seiner in London contrahirten, und einstweilen aus den von Webersehen Nachlaßgeldern entnommenen Reisekosten an Höhe von 800.rt ein allergnädigstes Gnadengeschenk von 100. bis 200.rt huldreichst zu bewilligen und ihm zugleich einen bis zu der Höhe der annoch von jenen 800.rt übrig bleibenden Summe ansteigenden, mit monatlich 20.rt von seiner Besoldung wieder restituierenden Vorschuß aus einer Ew. Königl. Majestät Landes Cassen allergnädigst angedeihen zu lassen. Dresden, am 11ten Octbr 1826 Wolf Adolph August von Lüttichau