## Title: Wilhelm zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein an Carl Graf von Brühl in Berlin. Berlin, Donnerstag, 10. Januar 1828 ## Author: Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Wilhelm zu ## Version: 4.9.1 ## Origin: https://weber-gesamtausgabe.de/A046021 ## License: http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ Ministerium des Königlichen Hauses No 66. Ew: Hochgeboren haben in Ihrem geehrten gestrigen Schreiben meine Genehmigung zur Absendung der von dem Herrn Geheimen Justiz Rath Jordan entworfenen, der verwittweten Frau von Weber auszustellenden Erklärung in Betreff der Oper Oberon nachgesucht. Hierauf beehre ich mich, Ihnen ganz ergebenst erwiedern, daß die eingesandte, hierbei zurückgehende Erklärung viel zu weitläuftig gefaßt ist, und es mir gar nicht passend scheint, darin auf das allgemeine Land-Recht zu recurriren. Ich habe daher die anliegende anderweite Erklärung entworfen und vollzogen, welche Ew: Hochgeboren der Frau von Weber schleunigst übersenden wollen, damit die Angelegenheit wegen des p: Oberon endlich regulirt werde. Da Ew: Hochgeboren die Erwähnung des Preises in der Erklärung für nothwendig erachtet haben, so finden Sie eine Bestimmung hierüber auch in der neuen Erklärung, und es schien mir, zumal auch in einer der letzten Conferenzen man sich für das Honorar von 800 rh erklärt hatte, angemessen, daß der Frau von Weber diese Summe, welche ihr auch von der Direktion des Königsstädter Theaters zugesichert worden, ebenfalls bewilligt werde. Berlin den 10ten Januar 1828.(gezeichnet) WFzWittgenstein. An den Königlichen General-Intendanten der Schauspiele pp Herrn Grafen von Brühl Hochgeboren. Ich wünsche, daß Ew: Hochgeboren die Absendung der Anlage recht beschleunigen, damit diese Angelegenheit endlich einmal zur Ruhe kommt; ich habe absichtlich das Honorar gleich auf 800 rh bestimmt, damit auch hierüber alle Fabeln aufhören. Denn der Herr Professor Lichtenstein und der H: Beer haben mir selbst gesagt, daß das Königliche Theater nur 200 Thaler hätte geben wollen; nachher haben sie es in einem Brief als einen Irrthum erklärt; man sieht hieraus, welche leidenschaftliche Fabeln und Geschichten ersonnen werden. [Anlage] Da die verwittwete Frau von Weber und der Vormund ihrer minderjährigen Kinder, Herr Hofrath Winkler die Besorgniß geäußert haben, daß wegen des Verkaufs der Oper: „Oberon“ an das Königliche Theater die Direktion der Königsstädter Bühne Ansprüche an sie machen könnte, so wird der Frau von Weber und dem Herrn Hofrath Winkler hierdurch die Versicherung ertheilt, daß das Ministerium des Königlichen Hauses alle und jede Weitläuftigkeiten, welche aus dem Verkaufe entstehen könnten, übernimmt. Für die sofortige Verabfolgung der in den Händen der Erben des verstorbenen Herrn von Weber befindlichen Abschrift der Partitur wird hiermit ein Honorar von 800 rh bewilligt. Berlin den 10ten Januar 1828. Ministerium des Königlichen Hauses. (.) gezeichnet WFzWittgenstein.