## Title: Erneuerung des preußischen Privilegs bezüglich der Oberon-Verlagsrechte ## Author: Anonymus ## Version: 4.11.0 ## Origin: https://weber-gesamtausgabe.de/A032824 ## License: http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ (No. 1064.) Bekanntmachung vom 28sten April 1827., das Privilegium für den Buch- und Musikhändler Adolph Martin Schlesinger betreffend.Das dem Buch- und Musikhändler Adolph Martin Schlesinger in Berlin, nach der in der Gesetz-Sammlung enthaltenen Bekantmachung vom 29sten Juli 1826., ertheilte Privilegium, des Inhalts: „In Gemäßheit der von des Königs Majestät erlassenen Allerhöchsten Kabinetsorder vom 21sten d. M., wird dem Buch- und Musikhändler Adolph Martin Schlesinger hieselbst, das Recht zum ausschließlichen Verlag innerhalb sämmtlicher Königlich-Preußischer Staaten der in seinem Verlage erscheinenden Arrangements, der von dem Königlich Sächsischen Kapellmeister Maria von Weber komponirten Oper „Oberon,“ als: * 1) eines vollständigen Klavierauszugs; * 2) eines dergleichen ohne Worte; * 3) eines dergleichen zu vier Händen; | * 4) eines Arrangements für Militair-Musik; * 5) eines dergleichen zu Duetten, Quartetten, für Streich- und Blase-Instrumente; * 6) eines Arrangements zu Potpourri’s, und * 7) der Ouvertüre für das große Orchester; dergestalt ertheilt, daß in den Königlich-Preußischen Staaten diese Musikstücke weder in demselben, noch in einem andern Format nachgedruckt, auch der Verkauf eines etwa anderweit unternommenen Nachdrucks nicht allein nicht gestattet seyn soll; sondern auch ähnliche Arrangements derselben von den speziell erwähnten Gattungen, welche der &c. Schlesinger veranstalten wird, nicht herausgegeben, noch verkauft werden sollen, bei Vermeidung der durch das Preußische Allgemeine Landrecht festgesetzten Folgen des widerrechtlichen Nachdrucks.“ #lb#Berlin, den 29sten Juli 1826.#lb# ()#lb# Königlich-Preußische Ministerien#lb# des Innern und der Polizei.der geistlichen, Unterrichts- und#lb# Medizinal-Angelegenheiten.#lb# v. Schuckmann.In Abwesenheit und im Auftrag#lb# des Herrn Ministers.#lb# v. Kamptz. „Publikandum#lb# für den Buch- und Musikhändler#lb# Adolph Martin Schlesinger#lb# hieselbst.“ wird hiermit zur öffentlichen Kentniß und Nachachtung bekannt gemacht.#lb# Berlin, den 28sten April 1827. Ministerien#lb# der geistlichen, Unterrichts- unddes Innern und der Polizei.#lb# Medizinal-Angelegenheiten.#lb# Frh. v. Altenstein.v. Schuckmann.