## Title: Webers „Kirchendienste“ in der Dresdner Katholischen Hofkirche ## Author: Frank Ziegler ## Version: 4.14.0 ## Origin: https://weber-gesamtausgabe.de/A090099 ## License: http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ Zu Webers Aufgabengebieten als Hofkapellmeister in Dresden gehörten alle Bereiche der höfischen Musik, auch die Kirchenmusik in der katholischen Hofkirche, genauer gesagt die Leitung der Figuralmusik an Sonn- und Feiertagen mit Beteiligung der Hofkapelle, bildete die „anspruchsvolle und großbesetzte Kirchenmusik“ doch ein „nicht zu unterschätzendes Segment im Gesamtgefüge höfischer Repräsentation“. Die Leitung der orchesterbegleiteten Werke (Messen etc.) oblag während der Jahre von Webers Dresdner Anstellung (1817 bis 1826) im wesentlichen drei Amtsinhabern: den beiden Hofkapellmeistern Morlacchi und Weber sowie dem „Kirchen-Compositeur“ (bis 1824 Franz Anton Schubert, nach dessen Tod wieder sein Vorgänger Vincenzo Rastrelli). Die Zuständigkeit wechselte wöchentlich (Dienstwoche: Samstag bis Freitag) in einem festen Turnus, so dass der jeweilige musikalische Leiter in der Regel alle drei Wochen beschäftigt war, also nach einer Dienstwoche zwei Wochen pausierte. Durch Vertretungen im Falle von Krankheit oder Urlaub konnten die Dienste allerdings auch schneller aufeinander folgen. Zu Beginn von Webers Verpflichtungen (Ende September 1817) hatte Graf Vitzthum verfügt, „daß jeder von Ihnen allemal eine ganze Woche hintereinander an der Dienstleistung stehe, daß Ihnen [Weber] jedoch, bey dringenden theatralischen Verrichtungen, besonders an denen Feyertagen, wo der Königl Hof dem Gottesdienste nicht selbst beywohnt, verstattet sey, Ihre Dienst-Obliegenheit dem KirchenCompositeur zu übertragen.“ Die beabsichtigte anfängliche Reduzierung von Webers Diensten wurde allerdings dadurch unmöglich, dass Kollege Morlacchi im September 1817 einen mehrmonatigen Urlaub antrat. Schwerpunkte der musikalischen KirchendiensteDie dienstliche Belastung (zusätzlich zur gleichzeitigen Beschäftigung in Oper, Hofkonzerten, Tafelmusiken und bei der Ausgestaltung von höfischen Feiern – Leitung von Proben und Aufführungen) konnte im Bereich der Kirchenmusik sehr unterschiedlich ausfallen: Zu den Standarddiensten am Wochenende gehörten samstags 16.00 Uhr die Musik zur Andacht (Litaniae lauretanae, jeweilige marianische Antiphon, abschließend Sub tuum praesidium), sonntags 11.00 Uhr das Hochamt (mit Messe inklusive Offertorium oder Motetto und einsätziger Kirchensinfonie) sowie 16.00 Uhr die Vesper (mit fünf Psalmen, Magnificat sowie einer der marianischen Antiphonen), bei Heiligenfesten in der Fastenzeit ersetzt durch die Komplet (vier Psalmen: Ps. 4, 30/2–6, 90, 133, Hymnus Te lucis ante terminum, Responsorium In manus tuas und Canticum Nunc dimittis). Daneben verlangte eine Vielzahl von kirchlichen Feiertagen eine aufwändige musikalische Ausgestaltung. Das betraf zunächst die kirchlichen Hochfeste: Weihnachten, Ostern und Pfingsten (damals noch mit je drei Feiertagen: 25. bis 27. Dezember bzw. jeweils Sonntag bis Dienstag), ergänzt um eine Andacht mit Musik am Heiligen Abend (24. Dezember) bzw. am Samstag vor Pfingsten sowie am Karsamstag ein Gottesdienst (mit Laudate Dominum und Magnificat) und Musik zur Auferstehungsandacht (mit Te Deum laudamus und Regina coeli). Dabei konnte bei den kalendarisch stabilen Festen die Zuständigkeit innerhalb des Festzyklus wechseln, so hatte Weber 1817 nur am 3. Weihnachtstag – Samstag, 27. Dezember – Dienst, die Tage zuvor lagen in der Dienstwoche seines Kollegen Schubert, 1819 dirigierte Weber ausschließlich am Heiligen Abend. Die Weihnachtsfeste 1822 (Mittwoch bis Freitag) und 1823 lagen hingegen in Webers alleiniger Verantwortlichkeit. Bei den beweglichen Festen mit Bindung an feste Wochentage blieb die gesamte Arbeit in der Regel in einer Hand. So hatte Weber die Osterfeiern (inkl. Karsamstag) in der Hofkirche 1818, 1821, 1824 und 1825 sowie die Pfingstfeiertage (inkl. Samstag vor Pfingsten) 1820 und 1824 allein zu übernehmen (1824 auch die Dienste zu Christi Himmelfahrt). Eine Häufung musikalischer Kirchendienste bedingten zudem die Miserere-Andachten in der Fastenzeit zwischen Aschermittwoch und dem Dienstag der Karwoche (jeweils Montag bis Freitag). Zwei weiteren Terminen kam in Dresden eine herausgehobene Bedeutung zu: dem Fronleichnamsfest sowie dem Fest des Hl. Franz Xaver (Patron des katholischen Herrscherhauses; 3. Dezember). Neben vormittäglichem Hochamt und nachmittäglicher Vesper (zu Fronleichnam außerdem Prozession in der Hofkirche) wurden an benachbarten Tagen nachmittägliche Andachten gehalten (mit musikalischer Darbietung der Litaniae de Venerabili altaris Sacramento bzw. der Litaniae Xaverianae). Entsprechende dienstliche Häufungen sind durch Webers Tagebuch zu Fronleichnam für die Jahre 1818, 1822, 1824 bezeugt, für das Fest des Hl. Franz Xaver für 1819 (erst ab 5. Dezember), 1821, 1822 (erst ab 4. Dezember), 1823 und 1824 (in diesem Jahr nur 2./3. Dezember). Weitere Festtage (vorwiegend Apostel- und Marienfeste) wurden mit Hochamt und Vesper sowie einer Andacht mit Musik am Vortag begangen; in Webers Tagebuch finden sich Belege für: Epiphanias (6. Januar), Mariä Lichtmess (bzw. Mariä Reinigung 2. Februar), Matthias (24. Februar bzw. in Schaltjahren 25. Februar), Josef (19. März), Mariä Verkündigung (25. März), Maria vom guten Rat (26. April), Philippus und Jakobus (1. Mai), Johannes der Täufer (24. Juni), Peter und Paul (29. Juni), Mariä Heimsuchung (2. Juli), Jakobus (25. Juli), Laurentius (10. August), Mariä Himmelfahrt (15. August), Bartholomäus (24. August), Mariä Geburt (8. September), Matthäus (21. September), Michael (29. September), Simon und Judas (28. Oktober), Allerheiligen (1. November), Andreas (30. November), Mariä Empfängnis (8. Dezember) und Thomas (21. Dezember). Ähnlich wurde der Neujahrstag (Fest der Beschneidung Christi) mit Hochamt am Vormittag und Vesper am Nachmittag sowie einer Andacht am Vortag (Silvester) gefeiert (bei Letzterer erklangen die Lauretanische Litanei, die marianische Antiphon Alma redemptoris mater, das Sub tuum praesidium sowie das Te Deum laudamus). Lediglich ein vormittägliches Hochamt war an zusätzlichen Heiligengedenktagen auszugestalten; laut Webers Tagebuch zu Markus (25. April), Johannes Nepomuk (16. Mai), Benno (16. Juni), Ignatius von Loyola (31. Juli) und Cäcilia (22. November); außerdem zu Mariä Opferung (21. November). Ein zusätzliches Hochamt inklusive Messe und Te Deum beschloss außerdem die Novenen nach einigen Marienfesten, eines mit Messe am 10. Dezember die Xaverische Oktav (Woche nach dem Fest Franz Xaver am 3. Dezember). Zu Allerseelen (2. November) wurden Requiem-Vertonungen gegeben, am Vorabend ein Salve Regina. Weitere Totenmessen erklangen für Verstorbene des Herrscherhauses, einerseits bei aktuellen Todesfällen (beispielsweise am 2. Januar 1819 für Prinzessin Elisabeth, am 1. Dezember 1820 für Prinzessin Maria Anna oder am 16. Januar 1822 für Prinz Clemens), aber auch in Zusammenhang mit Gedenkgottesdiensten für frühere Könige/Kurfürsten und Königinnen/Kurfürstinnen, zudem in der Woche nach Allerseelen bei den „Exequien für das Königliche Haus“ sowie zum Gedenken an die verstorbenen Geistlichen der Hofkirche. Die Namenstage der Mitglieder der königlichen Familie hatten ihre einstmalige liturgische Bedeutung bereits verloren; trotzdem erschloss Poppe „auch bei günstigen kalendarischen Verhältnissen ein[en] Gesamtumfang von jährlich mehr als 300 Gottesdiensten, bei denen die Hofkapelle für die Figuralmusik zu sorgen hatte.“ Über die wichtigsten Hochämter konnten sich die Besucher Dresdens im sogenannten Dornschen Kalender (Dresdner Kalender zum Gebrauch der Residenz auf das Jahr …, Dresden: J. F. Dorn) informieren, freilich sind in den Jahreskalendern lediglich die Gottesdienste mit musikalischer Ausgestaltung dokumentiert, teils auch die liturgischen Anlässe, während die konkrete Musikauswahl meist kurzfristiger erfolgte und somit nicht angegeben werden konnte. Webers Dienstwochen in der HofkircheWebers Zuständigkeit für die Hofkirchenmusik begann erst mit seiner lebenslangen Anstellung als sächsischer Hofkapellmeister (per Dekret vom 15. September 1817); seine erste Dienstwoche fiel auf den 27. September bis 3. Oktober d. J. Da zu dieser Zeit Morlacchi einen mehrmonatigen Urlaub angetreten hatte, wechselten sich zunächst Weber und Franz Anton Schubert alle zwei Wochen ab. Weber konnte somit in seinen nächsten Dienstwochen (11. bis 17. Oktober und 25. bis 31. Oktober) erste Routine erwerben, bevor auch er Dresden bis Ende Dezember verließ (Heirat in Prag und Hochzeitsreise), so dass bis Ende Dezember Schubert der alleinige Dienstinhaber war. Da Morlacchis Urlaub noch andauerte, blieb es auch danach vorerst beim zweiwöchigen Rhythmus; Webers Dienste betrafen die Zeit vom 27. Dezember 1817 bis 2. Januar 1818, 10. bis 16. Januar, 24. bis 30. Januar, 7. bis 13. Februar, 21. bis 27. Februar, 7. bis 13. März, 21. bis 27. März, 4. bis 10. April, 18. bis 24. April, 2. bis 8. Mai, 16. bis 22. Mai, 30. Mai bis 5. Juni, 13. bis 19. Juni sowie 27. Juni bis 3. Juli. Nach Morlacchis Rückkehr nach Dresden Ende Juni 1818 wechselte die Zuständigkeit für die Kirchenmusik dann alle drei Wochen; Webers Dienstwochen fielen auf den 18. bis 24. Juli, 8. bis 14. August, 29. August bis 4. September, 19. bis 25. September, 10. bis 16. Oktober, 31. Oktober bis 6. November, 21. bis 27. November, 12. bis 18. Dezember 1818, 2. bis 8. Januar 1819, 23. bis 29. Januar, 13. bis 19. Februar sowie 6. bis 12. März. Webers Krankheit (ab 21. März) und der Tod der ersten Tochter (28. April) bedingten eine längere Pause in den Kirchendiensten (in dieser Zeit teilten sich wohl Morlacchi und Schubert den Dienst). Am 5. Mai zog das Ehepaar Weber dann in sein Sommerdomizil in Hosterwitz um. Auch die königliche Familie residierte im Sommer nicht in Dresden, sondern in Pillnitz. Zwar besuchte man von dort aus gelegentlich die Messen in der Hofkirche, aber keineswegs regelmäßig, sondern lediglich zu besonderen Festen. Angesichts von Graf Vitzthums Verfügung von 1817, nach welcher es Weber „an denen Feyertagen, wo der Königl Hof dem Gottesdienste nicht selbst beywohnt, verstattet sey, [seine] Dienst-Obliegenheit dem KirchenCompositeur zu übertragen“, verwundert es nicht, dass er seine regelmäßigen Verpflichtungen erst wieder im September aufnahm. Zwar notierte Weber im Tagebuch diverse Kirchenbesuche (11./18./25. Juli, 1./8./15./22./24./29. August, 5. September), doch nie in Zusammenhang mit Dirigierverpflichtungen; möglicherweise ist hier die Pillnitzer Schlosskapelle gemeint (zu näheren Angaben vgl. den Ortseintrag). Mit Webers Dienstwoche vom 11. bis 17. September 1819 wurde der Dreiwochenturnus wieder aufgenommen; es folgten weitere Dienste vom 2. bis 8. Oktober, 23. bis 29. Oktober, 13. bis 19. November und 4. bis 10. Dezember. Aus bislang ungeklärten Gründen (evtl. Krankheit Schuberts?) musste Weber anschließend bis in den Januar hinein wieder alle zwei Wochen die Kirchendienste übernehmen: am 18. bis 24. Dezember 1819, 2. bis 7. Januar 1820 und 15. bis 21. Januar; erst danach ist der Dreiwochenturnus wieder stabil: Webers Dienste dauerten vom 5. bis 11. Februar, 26. Februar bis 3. März, 18. bis 24. März, 8. bis 14. April, 29. April bis 5. Mai, 20. bis 26. Mai, 10. bis 16. Juni, 1. bis 7. Juli und 22. bis 24. Juli. Es folgte ein mehr als drei Monate dauernder Urlaub Webers zur Reise durch Mittel- und Norddeutschland nach Kopenhagen (Abreise 25. Juli, Rückkehr 3. November), so dass die Kollegen Morlacchi und Schubert erneut einspringen mussten. Im November wurde der Dreiwochenturnus weitgehend wieder aufgenommen; Webers Dienste fielen in die Zeit vom 11. bis 17. November, 25. November (bereits nach zwei Wochen!) bis 1. Dezember, 16. bis 22. Dezember 1820, 6. bis 12. Januar 1821, 27. Januar bis 2. Februar, 17. bis 23. Februar, 10. bis 16. März, 31. März bis 6. April sowie 21. bis 27. April. Am 2. Mai reiste Weber zur Einstudierung und Uraufführung seines Freischütz nach Berlin, von wo er erst am 1. Juli nach Dresden zurückkehrte, um danach, da Morlacchi wiederum bis März 1822 Urlaub erhalten hatte, wesentlich häufiger zu amtieren: vom 7. bis 13. Juli (wobei er das Hochamt zum Abschluss der Marien-Novene am 10. Juli laut Tagebuch fast vergaß!) sowie sechs Wochen hindurch alleine vom 21. Juli bis 31. August. Dabei entfielen zwar (wegen Aufenthalt der königlichen Familie in Pillnitz) einige Samstagsdienste, dafür machten Kirchenfeste etliche Sonderdienste nötig (25. Juli Jakobus, 31. Juli Ignatius von Loyola, 10. August Laurentius, 15. August Mariä Himmelfahrt, 23.8. Beschluss der Marien-Novene, 24. August Bartholomäus). Danach folgte wiederum ein zweiwöchentlicher Wechsel mit Schubert: Webers Dienste dauerten vom 8. bis 14. September, 22. bis 28. September, 6. bis 12. Oktober, 20. bis 26. Oktober, 3. bis 9. November, 17. bis 23. November, 1. bis 7. Dezember, 15. bis 21. Dezember, 29. Dezember 1821 bis 4. Januar 1822, 12. bis 18. Januar, 26. Januar bis 1. Februar und endeten am 9./10. Februar 1822. Webers Reise nach Wien (11. Februar bis 26. März) führte zu einer Pause, in der allein Schubert die Kirchendienste zu übernehmen hatte, wie Weber im Brief an J. Stich vom 9. Juni 1822 betonte. Anschließend waren, da inzwischen auch Morlacchi nach Dresden zurückgekehrt und der Hof wiederum ins Pillnitzer Sommerlager umgezogen war, seltener Einsätze nötig. Nach einer Doppel-Dienstwoche Webers (13. bis 26. April) finden sich Hinweise auf Kirchendienste erst wieder ab Juni, nun allerdings wieder zweiwöchentlich, da Schubert erkrankt war: 1. bis 7. Juni, 15. bis 21. Juni, 29. Juni bis 5. Juli, 13. bis 19. Juli, 27. Juli bis 2. August, 10. bis 16. August, 24. bis 30. August, 7. bis 13. September, 21. bis 27. September, 5. bis 11. Oktober, 19. bis 25. Oktober sowie 2. bis 8. November. Gegen Ende des Jahres wechselten die Dienstwochen unregelmäßig, Weber amtierte vom 23. bis 29. November und 7. bis 27. Dezember 1822 (drei Wochen durchgehend). Ab Januar 1823 stabilisierte sich erneut weitgehend der dreiwöchige Turnus, Webers Dienste betrafen die Zeit vom 4. bis 9. Januar, 25. bis 31. Januar, 22. bis 28. Februar, 15. bis 21. März, 5. bis 11. April und 26. April bis 2. Mai, bevor das Sommerlager des Hofs in Pillnitz wiederum seltenere Dienste notwendig machte, so in den Wochen vom 12. bis 18. Juli und 26. Juli bis 1. August, am 15., 30. und 31. August sowie 13./14. September. Die Wien-Reise Webers (16. September bis 10. November) setzte erneut eine Zäsur und verlagerte die Dienste auf Morlacchis und Schuberts Schultern. Vom 15. bis 21. November nahm Weber seine Kirchendienste wieder auf. Morlacchi war zu dieser Zeit erneut ein mehrmonatiger Urlaub genehmigt worden, von dem dieser erst im September 1824 zurückkehrte. Zunächst blieb es beim zweiwöchigen Wechsel mit Schubert, so dass Weber vom 29. November bis 5. Dezember regulär Dienst hatte, dann erkrankte Schubert derart schwer, dass Weber ab dem 7. Dezember 1823 auch für diesen dauerhaft einspringen musste. Da sich Schubert nicht mehr erholte und am 5. März verstarb, blieb Weber bis zum Juni 1824 als einziger Diensthabender übrig, war also nun für die Kirchenmusik in der Hofkirche, aber auch für die deutsche und italienische Oper quasi allein zuständig. Während Webers nachfolgenden Reisen zum Klopstockfest nach Quedlinburg (27. Juni bis 5. Juli) sowie zur Kur nach Marienbad (8. Juli bis 14. August) dürfte dann V. Rastrelli als neu (bzw. wieder) berufener Kirchen-Compositeur seinen Dienst aufgenommen haben. Weber begann seinen Dienst erst wieder mit der Woche vom 28. August bis 3. September. Da Morlacchi am 10. September aus Italien zurückgekehrt war, wurde der normale Dreiwochenturnus wieder weitgehend etabliert, so dass Weber fortan seltener in der Kirche amtieren musste: vom 11. bis 17. September, 2. bis 8. Oktober, 23. bis 29. Oktober, 6. bis 12. November (bereits nach zwei Wochen), 27. November bis 3. Dezember, 18. bis 24. Dezember 1824, 8. bis 14. Januar 1825, 29. Januar bis 4. Februar sowie 19. bis 22. Februar (Woche verkürzt aufgrund von Erkrankung). Ab März fällt dann in Tagebuchnotizen eine gravierende Änderung auf: Erst nach sechs Wochen übernahm Weber den Dienst in der Osterwoche (2. bis 8. April), um danach lange zu pausieren. Reagierte man damit auf Webers fragilen Gesundheitszustand oder waren in Zusammenhang mit der Anstellung Marschners als Musikdirektor (ab Dezember 1824) vorübergehend andere Regelungen getroffen worden? Bis zur Kurreise nach Ems (3. Juli bis 1. September) ist jedenfalls kein einziger Kirchendienst dokumentiert. Danach wurde der Dreiwochenturnus zunächst wieder aufgenommen: Weber dirigierte in der Kirche in den Wochen vom 17. bis 23. September und 8. bis 14. Oktober, dann aber nach längerer Pause letztmalig in diesem Jahr erst vom 19. bis 25. November. Nach der kurzen Berlin-Reise (5. bis 31. Dezember 1825) zur dortigen Erstaufführung der Euryanthe fielen Webers letzte Kirchendienstwochen in die Zeit vom 7. bis 13. Januar sowie 28. Januar bis 3. Februar 1826; am 16. Februar reiste er von Dresden zur Uraufführung seines Oberon nach London ab, wo er im Juni verstarb. Das musikalische Repertoire der HofkircheDas in der katholischen Hofkirche gepflegte musikalische Repertoire hatte großteils gewissermaßen Exklusivcharakter: Viele Werke, die die sächsischen Hofkapellmeister und andere Hofmusiker für Dresden komponiert hatten, waren Eigentum des sächsischen Königs und durften daher nur mit dessen Genehmigung in Ausnahmefällen für auswärtige Aufführungen vervielfältigt oder gar zum Druck gegeben werden, was freilich die Breitenwirkung der Werke wesentlich einschränkte. Der Umstand, dass diese Werke speziell für den Gebrauch in der Hofkirche komponiert und dort bereits erprobt waren, stellte sicher, dass sie den heiklen akustischen Bedingungen des Kirchenraums Rechnung trugen, die auch Weber in seinem Brief an J. Gänsbacher vom 26. Dezember 1822 ansprach. Zu den Dresdner Originalwerken kam ein kleinerer Teil von in Venedig angekauften Kompositionen, die etwa zwischen 1758 und 1764 (vermutlich bis 1761 über Warschau) nach Dresden gelangt waren, sowie weitere 1740 von Kurprinz Friedrich Christian und Giovanni Alberto Ristori aus Neapel mitgebrachte Kompositionen, die aber in Webers Dienstzeit offenbar nur noch in seltenen Fällen in Gebrauch waren. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts stammte der Hauptteil der in der Hofkirche im liturgischen Rahmen aufgeführten Werke aus dem 18. Jahrhundert bzw. aus der Zeit um 1800: Kompositionen von ehemaligen Hofkapellmeistern oder nachgeordneten Musikern wie J. A. Hasse, J. G. Schürer, J. M. Breunig, J. Schuster, F. Seydelmann und J. G. Naumann. Leider erlauben Webers Kurznotate in seinen Tagebüchern nur in Ausnahmefällen eine genaue Zuordnung der Werke: In der Regel ist lediglich der Komponistenname festgehalten (teils nicht einmal dieser), seltener eine Tonart oder eine Nummer, bezugnehmend auf die Registratur der Hofkirchenmusikalien. Gesicherte Zuweisungen sind dann möglich, wenn u. a. die spätestens ab 1815 gültigen Kleinen Dienst-Regeln über den Kirchendienst zu speziellen Anlässen eindeutige Werkvorgaben machen oder andere traditionelle Überlieferungen durch Webers Tagebuchnotizen Bestätigung finden. So gehörten zu den im Kirchenjahr verbindlich wiederkehrenden Standardwerken u. a.: • in der Woche um das Fest des Hl. Franz Xaver (3. Dezember) in der Regel eine der beiden Vertonungen der Litaniae Xaverianae von Breunig oder eine der beiden Vertonungen von Seydelmann, • am ersten Weihnachtstag (25. Dezember) die Messe d-Moll von Hasse, • am zweiten Weihnachtstag (26. Dezember) die Messe d-Moll (M 6) von Naumann, • zu Silvester das Te Deum (MülH 171/17) von Hasse, • zum Fest der sieben Schmerzen Mariä (Freitag vor Palmsonntag) das Stabat mater (1782) von Schuster, • am Palmsonntag die Missa Aeterna Christi munera von Palestrina (mit colla parte geführten Instrumentalstimmen), vermutlich gekoppelt mit Schürers Offertorium „Improperium expectavit“, • am Gründonnerstag die Messe c-Moll Nr. 10 von Seydelmann, • am Samstag der Karwoche im Hochamt drei Messensätze von Palestrina (Kyrie und Credo) und Schuster (Gloria Nr. 6 ohne Trompeten), ein Laudate Dominum von Naumann und ein Magnificat von Naumann oder Schuster; in der Auferstehungsandacht das Te Deum (MülH 171/17) von Hasse und das Regina coeli D-Dur (MülH 168/4) von Hasse, • am Ostersonntag die Messe d-Moll von Hasse, • am Ostermontag die Messe As-Dur (M 7) von Naumann, • am Pfingstsonntag die Messe d-Moll von Hasse, • am Pfingstmontag die Messe a-Moll (M 5) von Naumann, • zu Fronleichnam eine nicht genauer bezeichnete Messe von Naumann, das Pange lingua (1802) von Schuster und das Te Deum (MülH 171/17) von Hasse, • in der Woche um Fronleichnam die Litaniae de Venerabili Sacramento von Schuster bzw. die Litaniae de Sanctissimo Sacramento von Seydelmann, • zu Allerseelen (2. November) eine der drei Requiem-Vertonungen von Schürer, • zu den „Familien-Exequien“ in der Woche nach Allerseelen (3. bzw. 5. November) ein B. Galuppi zugeschriebenes Requiem (möglicherweise bearbeitet von Schürer). Gelegentlich gab es Repertoirezuwächse; so war in Morlacchis Anstellungsvertrag ausdrücklich festgehalten, dass er jährlich eine neue Messe und Vesper sowie alle zwei bis drei Jahre ein Oratorium komponieren solle. Webers Vertrag ist unbekannt, aber ein solcher Passus scheint nicht enthalten gewesen zu sein, auch wenn der Brief vom 8./9. Juni 1817 an Caroline Brandt darauf hindeutet, dass man dem neu berufenen Kapellmeister gegenüber entsprechende Erwartungen geäußert hatte. Aber nicht nur die Hofkapellmeister schufen neue Werke; in Webers Tagebuch sind folgende Neukompositionen von Musikern des sächsischen Hofes genannt: • am 24. August 1817 Erstaufführung von Morlacchis Missa Nr. 4 c-Moll (BruM 95), • am 29. September 1817 (Michaeli) neue Messe von J. J. F. Dotzauer, • am 8. März 1818 Erstaufführung von Webers Missa sancta Nr. 1 (ohne Gloria) mit Offertorium, • am 24. März 1818 (dritter Osterfeiertag) Wiederholung von Webers Missa sancta Nr. 1 (nun mit Gloria), • am 20. September 1818 Erstaufführung von Morlacchis Missa Nr. 5 E-Dur (BruM 96), • am 22. November 1818 (Cäcilientag) Erstaufführung der Messe g-Moll von G. Roth, • am 17. Januar 1819 Erstaufführung von Webers Missa sancta Nr. 2 mit Morlacchis Offertorium „Sit nomen Domini benedictum“, • am 24. Januar 1819 Wiederholung von Webers Missa sancta Nr. 2 mit Erstaufführung des dazugehörigen Weber’schen Offertoriums, • am 2. Februar 1821 (Mariä Reinigung) Erstaufführung einer neuen Messe von A. P. Benelli, • am 19. Oktober 1822 eine neue „Litania“ (wohl Litaniae lauretanae) von Giovanni Muschietti, • am 16. Februar 1823 Erstaufführung von Morlacchis Missa Nr. 7 F-Dur (BruM 98). In Zusammenhang mit der geplanten, aber nicht zustande gekommenen Dresdner Anstellung Johann Gänsbachers bat Weber diesen um die Einsendung bislang nicht ermittelter Werke, die laut Webers Tagebuch am 9. Januar 1823 in Dresden eintrafen, sowie der Bewerbungs-Messe (Nr. 8 in C inklusive Offertorium „Domine Deus salutis meae“), die (ebenso laut Tagebuch) am 27. Februar nachgeliefert wurde. Aufführungen dieser Musik in Dresden ließen sich bislang nicht nachweisen. Dresdner Aufführungsnachweise fehlen auch für J. Weigls Oratorium La Passione di Gesù Cristo, dessen Partitur 1822, vermittelt durch Weber, nach Dresden gelangt war. Auch einige Mitglieder der königlichen Familie waren musikalisch und steuerten eigene Kompositionen bei; unter den im Tagebuch Webers nachgewiesenen Kirchenmusiken sind dies vor allem zwei Werke der Prinzessin Amalie: Ihr Regina coeli erklang am dritten Pfingsttag (23. Mai) des Jahres 1820, und ihre Litaniae lauretanae erlebte nach der Erstaufführung am 29. Dezember 1821 noch dreizehn Wiederholungen unter Webers Leitung in der Hofkirche (31. Dezember 1821, 5. Oktober 1822, 18. März, 5. und 30. April, 13. und 31. Dezember 1823, 31. Januar, 24. April und 20. Dezember 1824, 29. Januar, 8. Oktober und 19. November 1825). Selbst König Friedrich August I. hatte anonym eine Ostervesper und ein Salve Regina komponiert, hatte sie allerdings von Schuster kopieren lassen, um seine Autorschaft zu verschleiern. In Webers Tagebuch wird die bereits ältere Vesper ausschließlich zu Ostersonntag (3. April) 1825 als Werk des Monarchen erwähnt, allerdings ist die an den Ostersonntagen 1818 (22. März), 1821 (22. April) und 1824 (18. April) erwähnte, angeblich von Schuster stammende Vesper möglicherweise identisch mit diesem Werk. Poppe zu Folge lag „das Faszinierende der Dresdner Hofkirchenmusik“ für die Zeitgenossen allerdings nicht in erster Linie in den eher seltenen Neukompositionen begründet, sondern „zunehmend im ästhetisierenden Zusammenspiel von Ritus, Kirchenraum und Musik […], das sich weitgehend unabhängig von den jeweils konkreten Werken einstellte und in Mitteleuropa nach der Säkularisation von 1803 nirgendwo so eindringlich wie in der Dresdner Hofkirche erfahrbar war“. Das Gesangspersonal der Hofkirchenmusik und die katholischen HoforganistenAls Kirchensänger verzeichnen die Staatshandbücher die Tenöre Antonio Benelli (bis 1820), Johann Aloys Miksch (gleichzeitig Ceremoniensänger) und Carl Stelzig (Ripienist ab 1822, Ceremoniensänger ab 1830) sowie die Bassisten Giuseppe Paris (bis 1822), Franz Löbel, Gioacchino Benincasa und Franz Mayer (Ripienist ab 1822). Solistische Sopran- und Altpartien wurden von Kastraten übernommen: vom Sopranisten Filippo Sassaroli sowie von den Altisten Vincenzo Buccolini (bis ca. 1821) bzw. Giovanni Muschietti (ab 1822). In chorischen Passagen wirkten zusätzlich die sieben oder acht katholischen Kapellknaben mit, als deren Instruktor 1801 Johann Aloys Miksch berufen worden war. Die bereits anachronistische Besetzung mit Kastraten erregte viel Aufmerksamkeit; besonders Sassaroli wurde als Solist gerühmt, allerdings waren viele Besucher Dresdens durch die in Deutschland längst ungebräuchliche Praxis zunehmend irritiert, und die Ablehnung nahm mit der Zeit zu. So notierte Carl von Voß am 26. Mai 1822: „Die einzelnen Gesangsparthien des Kastraten sind freylich von wunderbarer Wirkung und könnten die widernatürlichste aller Einrichtungen entschuldigen, indem die Töne fast nichts Menschliches haben und wie Engelsklänge herabzuschweben scheinen. Wenn man aber den dicken, aufgedunsenen Kerl, von dem sie ausgehen, oben auf dem Chore erblickt, wenn man den ernsten Styl der Kirchenmusik ganz vermißt und statt stark nachhallenden feyerlichen Tönen nur ein wahres Operngezwitscher vernimmt, das in der Kirche sich beynahe ganz auflöst, so ist es, wenigstens bey mir, um alle Wirkung auf das Gemüth geschehen.“ Im 1833 erschienenen Charaktergemälde von Dresden ist gar von „Gotteslästerung“ die Rede, „im Tempel des Herrn sich an den unnatürlichen Kehltönen eines teuflisch verhunzten Zwitterwesens zu erbauen“ ‒ zu dieser Zeit war der berühmte Sassaroli freilich längst nicht mehr in Dresden tätig und durch die Schließung der italienischen Hofoper (März 1832) das italienische Gesangspersonal erheblich ausgedünnt. Diese Debatte illustriert freilich die zunehmend insgesamt als anachronistisch wahrgenommene katholische Kirchenmusikpraxis in Dresden. Als Hoforganisten in der katholischen Hofkirche waren, nachdem 1815 sowohl August Siegmund Binder als auch Anton Dreyssig verstorben waren, zwei neue Amtsträger angestellt worden: zunächst als zweiter Organist Ignaz Schubert (Anstellung während der Gouvernementszeit im Februar 1815, bestätigt im Dezember 1815), als erster Organist dann ab Februar 1817 August Alexander Klengel. Als Hoforganisten-Assistent wurde ebenfalls 1817 Stephan Kremmler bestätigt. Alle drei blieben über Webers Dienstzeit hinaus im Amt. Der Besuch der „Gänge“ in Zusammenhang mit den Gottesdiensten in der katholischen HofkircheViele Besucher Dresdens im ersten Viertel des 19. Jahrhunderts berichteten in Zusammenhang mit Gottesdiensten in der Hofkirche über ihren Besuch der sogenannten „Gänge“, die aus der Kirche in das Residenzschloss führten. Die königliche Familie nutzte sie für ihren Weg zum Gottesdienst (bzw. zurück ins Schloss), und „Touristen“ hatten dort die Gelegenheit, den Mitgliedern des Königshauses so nahe zu kommen, wie sonst kaum möglich; Caroline von Lindenfels erinnerte sich an den Pfingstsonntag (10. Mai) 1818: „Nach geendigtem Gottesdienst [... gingen wir] auf den Gang welcher von der Kirche ins Schloß führt, u. wo jedes mal eine Menge Menschen versammelt sind, um die königliche Familie zu sehen. Der Gang ist schmal, u. es kann blos auf jeder Seite eine Reihe stehen, die Herrschaften mußten also dicht an uns vorbey gehen, u. wir konnten sie sehr gut sehen. Da es aber sehr geschwinde geht; so kann man doch nicht alle genau bemerken. […] Alle sind sehr leutseelig, höflich u. freundlich gegen jedermann, weswegen man sie auch allgemein liebt.“ Beim nächsten Dresden-Aufenthalt 1824 besuchte sie das „Spektakel“ erneut, wählte am 23. Mai 1824 nun aber einen günstigeren Ort und schilderte ausführlich – teils amüsiert, teils beeindruckt – die Begleitumstände: „Dann wanderten wir in die Katholische [Kirche] um noch etwas von der Musick zu hören, u. die Herrschaften zu sehen. Um dieß zu bewerkstellichen mußten wir uns aber gefallen laßen, länger als eine Stunde auf der Treppe zu stehen, die von dem Gang ins Schloß herab führt, weil an jeder andern Stelle das Gedränge zu groß wird, wenn der König kömmt, u. man alsdann doch nichts sehen kann. Auf der Treppe darf man aber zu beiden Seiten nur einzeln stehen, es kann sich also niemand vordrängen, wenn man einmal festen Platz genommen hat. Man sollte glauben, es wäre eine sehr langweilige Parthie, ich kann aber nicht sagen, daß es mir so vorkam, weil es der Abwechslungen gar mancherley gab, auch hörte man die Musick aus der Kirche wie Engelschöre, herüber schallen. Eine Menge Personen wandelten hin u. her, u. das Verschiedenartige ihrer Gestalten u. ihres Benehmens, machte mir viel Unterhaltung. Schon der große Mann mit dem Stabe, der langsam u. patetisch herum schlich; hier einem Studenten höflich zuflisterte: ,Hier dürfen sie nicht stehen bleiben, junges Herrchen! sie müßen hinunter auf den großen Platz gehen.‘ u. dort einen jungen Mann von interessantem Äussern, nebst einigen Gefährten; uns gegen über auf die Treppe wies, mit der Versicherung: ,er würde da die Herrschaften sehr gut sehen können, der König führe die Königin, Prinz Max, die Prinzessin Caroline, u. s. w.[‘] Alles dieß geschah mit großer Vorsicht u. Stille, aber auch sehr höflich, wie es sonst nicht so leicht an solchen Orten u. von solchen Personen geschieht. – Hofdamen, Oficiere, Cammerjunker pp. eilten vorüber, zierlichen, leichten Schrittes, oder mit den Sporen klirrend, oder mit gravitätischer Miene leise auftretend. Jetzt kam ein dicker, kleiner Herr die Treppe herauf. Er trug einen Sammtrock mit breiten Schößen, eine lange gestickte Weste, einen zierlichen Degen, Perücke u. Haarbeutel, Chapeau pas, lange glänzende Uhrketten u. alle Finger mit großen Ringen geziert. Die an sich unansehnlige Figur, that sehr wichtig, u[.] spazierte mit stolzen Schritten hin u. her; maß die Zuschauer mit vornehmen Blicken, u. sprach sehr gnädig u. herablaßend mit dem großen Man[n], der gebückt neben ihm stand, um ihn verstehen zu können. Und wer war diese wichtige Person? – Der Hoffourier! Dieß kam mir recht comisch vor, denn seinem Benehmen nach hätte man ihn wenigstens für den Oberhofmeister gehalten. Das geschäftig seyn u. wichtig thun der Hofleute, finde ich überhaupt recht spaßhaft. Endlich kamen die Herrschaften, in der oben beschriebenen Rangordnung. Erst der König, dessen ehrwürdiges Gesicht mir immer am interessantesten ist, u. auf dem meine Blicke am längsten u. mit Hochachtung verweilten. Er sieht noch recht gut aus, die Königin ist aber merklich alt geworden, u. Prinz Max ist ganz zusammen gesunken. Prinzeß Caroline trippelte ganz schüchtern neben ihm her, grüßte mit vieler Freundlichkeit, doch sah man ihr an, daß sie etwas verlegen war, u. sich nicht recht in ihre Lage zu finden wußte. Sie ist eine östreichische Prinzeßin u. seit 1819. mit dem Prinzen Friedrich vermählt.“ Andere Besucher fassten sich deutlich kürzer: August von Goethe notierte am 13. Juni 1819 in seinem Reisetagebuch: „Nach der Messe stellten wir uns in den Gang welcher nach dem Schloß führt und sahen die ganze Königl. Familie an uns vorbey gehen […], die Hofuniform der Cavalier war modern beynahe wie unsere [in Weimar], die andere Bedi[e]nung aber sehr altmodisch gekleidet in mancherley farbigen seydenen Röcken pp.“ Alice Schmilinsky hielt nach dem Besuch der „Gänge“ am 11. August 1822 ihren Eindruck von den hohen Herrschaften ganz unverblümt fest: „Der König und seine Gemahlin sind beyde schon alt u haben nichts angenehmes in ihrem Äusseren. Die Prinzessin Auguste ihr einziges Kind ist schon ziemlich bey Jahren u nicht schön mehr.“ Am selben Tag wollte auch Kammerherr Carl von Voß seinem Sohn Louis die königliche Familie „in der Galerie“ zeigen und klagte: „Das Menschengedränge war dort toller als je. […] Nach einem höchst peinlichen Warten von einer halben Stunde gingen die Herrschaften endlich mit dem üblichen veralteten Gepränge an uns vorbey.“ Weber führte gelegentlich Gäste zu dieser „Sehenswürdigkeit“ oder erwähnt sie in anderem Zusammenhang.