WeGA, Dokumente, Digitale Edition Verzeichnis der Kosten für Webers Arretierung durch die Ober-Polizei-Direktion Stuttgart<lb/>Montag, 19. Februar 1810 Hochstetter, Gotthold Friedrich Ferdinand Veit, Joachim Übertragung Eveline Bartlitz Joachim Veit

Version 4.9.1 vom 5. Februar 2024

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Carl-Maria-von-Weber-Gesamtausgabe
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Machine-Readable Transcriptions of Texts from the Carl Maria von Weber Complete Edition (WeGA)

detaillierte Aufführung der Kosten, die Weber während seiner Haft verursachte Verzeichniß derjenigen Kosten, welche auf die D Frankfurt/Main Universitätsbibliothek Manskopfsches Musikhistorisches Museum Liepmannssohn Kat. 174, Nr. 2211 ebd., Kat. 163, Nr. 867 Hans Pohl, "Drei Aktenstücke über K.M.v. Webers Gefangennahme in Stuttgart 1810", in: Allgemeine Musikzeitung Berlin, Jg. 37 (1910), S. 1208

Carl-Maria-von-Weber-Gesamtausgabe, Sämtliche Briefe

Übertragung folgt den ER der WeGA

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Finanzen Behördliches Justiz German 19. Februar 1810 Schlagwort eingetragen key und Kommentar eingetragen für FZ Formatierung angepasst als Dokument angelegt AuK-Einträge aus den Kommentaren in die history übertragen ID und @keys gegen nicht-sprechende ersetzt. Initiale Transformation aus askSam DB Briefe1

Verzeichniß Die Sperrungen im ED sind im folgenden ebenfalls gesperrt wiedergegeben. (mit Register und Folioangabe) derjenigen Kosten, welche auf die Arretierung und Bewachung des auf Allerhöchsten Befehl in Polizei-Arrest gebrachten von Weber verwendet worden, und nach dem Allerhöchsten Dekret vom 18. dieses sollen die verwendeten Arrest- und Atzungskosten als eine fiskal. Verordnung geltend gemacht werden.

Den 9. Febr. wurde Polizei Commissaire Schwarzmann beauftragt, den von Weber im Schloß abzuholen, in Polizeiarrest zu bringen, und ihn unter besonderer Aufsicht zu halten, besonders ihm niemanden zuzulassen, ihm keine Feder und Pappier zu gestatten, und wenn ja Jemand beauftragt würde, den von Weber Geschäfte halber zu sprechen, jedesmal gegenwärtig zu seyn, und ihn ins Verhör vorzuführen. – Nach dem Diaeten Regulativ des Ober Polizei Commissairs bringt derselbe taxmäßig in Anrechnung:

Vom 9. bis incl. 18. Febr. auf 10 Tag à 1 Fl. 30 Kr. 15 Fl.

Dem Polizei Soldaten, der die Wache hatte, taxmäßig täglich 1 Fl. 36 Kr. 16 Fl.

Die Römisch Kaiserwirthin EnchelmaierDie Witwe führte nach dem Tod ihres Ehemanns das Gasthaus in der Stuttgarter Marien-Straße Nr. 1. hat den von Weber während seines Arrests verköstet, und da ihm ausdrücklich gute Kost gegeben werden mußte, wurde ihr solches zur Bedingung gemacht, wofür sie verrechnet37 Fl. 15 Kr.

Dem von Weber mußte sowohl im Arrest Zimmer als dem wachthabenden Polizei Soldaten besonders die ganze Nacht geheizt werden, wofür die Polizei Kasse fordert. Den 9. Febr. – dem Tag der Festnahme – wurden erst des Abends 2 Oefen gefeuert, und in einem das Feuer die ganze Nacht hindurch unterhalten – 40 Kr.

Vom 10. bis 18. Febr. den Ofen des von Weber à 45 Kr.6 Fl. 45 Kr.

Vom 10. bis 18. Febr. den Ofen des Polizeisoldaten à 1 Fl.9 Fl.

4 ½ Pfd. gezogene Lichter à 23 Kr. 1 Fl.

2 ½ Pfd. gegossene Lichter für den von Weber à 26 Kr. 1 Fl. 50 Kr.

Den zwei Stadt Soldaten, welche am 9. Febr. aus dem alten Schloß für den von Weber ein Bett und 1 Bettlade holen mußten, welche aber des andern Tags wieder zurückgenommen worden sind, à 24 Kr. – 48 Kr.

Summa: Achtzig acht Gulden 10 Kr.

Stuttgart, den 19. Febr. 1810. Königliche Ober Policei Direktion. Unterschrift: Hochstetter.