WeGA, Dokumente, Digitale Edition Verhörsprotokoll Johann Gottfried Reiser durch Kabinettssekretair Friedrich von Kohlhaas <lb/>Stuttgart, 3. Februar 1810 Reiser, Johann Gottfried Kohlhaas, Friedrich von Veit, Joachim Stadler, Peter Übertragung Veit, Joachim Jakob, Charlene

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D; Stuttgart; Hauptstaatsarchiv Stuttgart; Prozeßakten Weber G 246 Bü4, Dok. 2

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Behördliches Justiz Deutsch 3. Februar 1810 Schlagwort eingetragen Korrekturgelesen Korrekturen Dokument angelegt, erste Textübertragung und -auszeichnung
Actum Stutgart den 3. Febr. 1810. Im Königl Neuen Schloß.

Auf Befehl Sr Königl. Majestät wurde der in Diensten Sr Hoheit des Herzogs Louis als Laufer gestandene Raiser über folgendes vernommen.

Qu. I. Frage: Ob er Leute für den Dienst des Herzogs besonders auf dem Buchenbacher Hof engagirt habe?

Antwort: Nein. Der Kammerlaquai Huber habe ihn, weil er von Degerloch sey, um Leute gefragt, die er dann alle an ihn gewiesen habe. Er habe sich gar nichts weiter darum angenommen.

Qu. Wie viel ohngefehr solche Leute entweder durch den Huber, oder durch seine Vermittlung angenommen worden.

Antwort: Er glaube, ohngefehr acht. sämtl von Degerloch, wovon einer als Hausknecht im Palais sey.

Qu. Er solle sich wohl besinnen; es lägen bestimmte Thatsachen vor, daß er den Anfang gemacht und gesucht habe, diese Leute in die Dienste zu bringen.

Antwort: Der Huber habe ihm gesagt, daß der Herzog [] bestimmt soviele Leute engagire; da er nun gedacht habe, es seye eines, von welchem Ort sie seyen, so habe er alle Leute, die von Degerloch gekommen, an den Huber gewiesen; er seye nie dabey gewesen, wenn Geld geschossen worden sey, oder habe sonst Antheil genommen.

Qu. Er solle die Wahrheit angeben, indem man bestimmt wisse, daß folgende Personen Lechner, Wacker, Gölz Gohl und Haimsch auf seine Veranlassung und Anwerbung aufgenommen worden.

Antwort: Die Aussage des Lechner seye nicht wahr; er habe nicht den ersten Anlaß dazu gegeben, sondern der Huber habe die Sachen bey diesem und bey jedem andern besorgt.

Qu. Alle die Eltern, Pfleger und die Leute selbst geben aber einstimmig ihn als den ersten Urheber und Unterhändler bey den Engagements an! und es seye gar kein Grund vorhanden, daß diese Leute die Unwahrheit sagten.

Antwort: Zur Gollin seye er gegangen, und habe ihr den Antrag gemacht, ihren Sohn in die Dienste des Herzogs zu bringen.

Qu. Der nehmliche Fall werde auch bey allen übrigen statt finden? insbesondere auch bey dem Mann von Meyringen!

Antwort: Er seye bey allen andern nicht gewesen, sondern es seye durch den Huber gegangen.

Qu. Ob und was er an Präsenten von diesen Leuten bekommen?

Antwort: Nichts an Geld; ein Glas Wein habe er mit ihnen öfters getrunken.

Qu. Man wisse bestimmt, daß er Präsente bekommen habe, und zwar von wem? und wieviel!

Antwort: Er habe bekommen; er wolle es nicht weiter läugnen; Huber habe auch bekommen, wieviel er aber bekommen habe, wisse er wieder nicht.

Frage: Auf nochmaliges ernstliches Erinnern gestand er:

Antwort: Von Goelz habe er 2. Carolins bekommen; Von Wacker wisse er es nicht mehr genau, ohngefehr 12 fl Von Johann Goll Eine Carolin Von Friedrich Raff 2 Carolins Von Samuel Streif ohngefehr 18. Gulden Von David Haimbsch 5 fl. Von Friedrich Löchner 3 fl. Von Johann Kaiser aus Degerloch habe er nichts bekommen. Von Johann Steck habe er 1. Carolin bekommen. Von Johann Winder aus Mairingen 2 Carolins. Huber habe auch von jedem bekommen, wieviel aber wisse er nicht.

Frage: Er solle angeben, in wievielen Fällen Huber bekommen, und wieviel

Antwort: Von Goelz habe er 3. Carolins bekommen. Von Joh. Winder aus Mairingen 1. Carolin Von den andern werde er natürl. auch bekommen haben, aber wieviel wisse er nicht.

Die Ubereinstimmung mit seinen Aussagen S. facta praelectione m. pr.: Reiser

In fidem Kohlhaas Geh: Cabinetssecretaire und Registrator.