Sehr würde ich mich selbst anzuklagen haben, wenn die Verzögerung meiner Antwort auf E: W: Schr gefälliges Schreiben das den für mich so höchst schmeichelhaften und ehrenvollen Ruf nach Cassel aussprach, aus meiner eigenen Schuld hervorgegangen wäre.Es schien mir aber der Achtung gemäß die ich einer Churfüstl KunstAnstalt schuldig bin zu zu fordern berechtigt ist schuldig binschuldig bin
hätte nicht durchgestrichen werden dürfen, da für Satzstruktur notwendig, daher wieder eingesetzt erst hier die Stellung meinerWort durchgestrichen u. durch Punkte Streichung widerrufen Verhältniße so zu
ordnen beachten, so daß ich mit Bestimtheit
irgend einen Entschluß zu faßen kann im Stande wäre, und in der Hauptsache entscheidend handeln könnte ohne Ew: Wohlgebohren erst mit Hin und Herfragen unnöthig zu belästigen. die hohe Verehrung die ich meinem allergnädigstem Fürsten Monarchen schuldig bin an mir zu erwarten berechtigt ist müßte mich bestimmen mein DienstpflichtVerhältniß gegen ihn als in der Art erste Pflicht zu betrachten, deren Enthebung nur aus seinem fr Willen hervorgehen konnte, und ich kann es von der allgemein anerkannten GerechtigkeitsGesinnung S: Hoheit des durchl: Kurfürsten voraussezzen, daß nur unter solchen Umständen Höchstdenselben meine Dienste willkommen sein könnten.
Da nun S: Majestät nicht gerne meine Entfernung aus Ihrem Dienste zu sehen scheinen, so halte ich es hinwiederum für meine Pflicht, selbigen auch nicht zu verlaßen, und den gnädigen Ruf S: K: Hoheit mit tiefster Ehrfurcht und dem wahrhaften Dankgefühl welches das in mich gesezte Vertrauen in mir erwekken mußte, achtungsvollst abzulehnen.
Empfangen Sie geehrter H: Gen: D: nun besonders meinen Dank für die ungemein verbindliche Weise mit der Sie die Sache leiteten, und die es mich doppelt bedauern laßen muß nicht mit Ihnen in nähere Berührung zu kommen, und genehmigen Sie die Ausdrükke der vollkommnen Achtung mit w. ich zu sein die Ehre habe
CMvWeber
Dresden d: 17t Sept: 1821