Eutin, den 1tn Septbr.
1786.
Rescript an d.
K. R.
Kammer Rat
und
O. I.
Ober Inspektor
Carstens wegen d.
musical. Aufwartung im Gute Stendorf.
Demnach ihr Inste Claus
Lunau in Sagau sich bei der
Administration, unter Vorzeigung des von dem hiesigen Kapellmeister vWeber, als privilegirten
Musicanten in den Herzogl.n ältern F. C. Gütern,
erhaltenen Heuer Contracts über die musicalische Aufwartung im Gute Stendorf, darüber beschweret, dass die beiden Musicanten Joh.
Harms, und Otto
Müller, in Casseedorf, sich
zeither verschiedentl., und namentl. beim Erndte-, und
Pfingst-, ingl.n einem Wette-Bier in Casseedorf, unterfangen mit Musik aufzuwarten, und
seinem Rechte Eintrag zu thun; mit Bitte ihn bei seinem Rechte zuschützen; so
wird dem K. R. und O. I. Carstens hiemittelst aufgegeben: jene beiden Musicanten nicht
nur dazu anzuhalten dass sie sich mit dem Insten Cl. Lunau wegen der vorangezeigten unbefugten
musicalischen Aufwartungen abzufinden, sondern ihnen auch ernstl., und bei Strafe,
an zu verbieten, befehlen dem Rechte des Cl. Lunau weiter keinen Abbruch zu thun, und im
Gute Stendorf
nicht mit Musik aufzuwartenDie Aufforderung an Carstens wurde am 7. Oktober 1786
nochmals wiederholt, gefolgt von einer Weisung von Kenne
Hansen vom 3. November 1786, Harm(s) und
Müller mit einer Strafzahlung zu belegen. Aufgrund
Nichtbefolgung wurden die beiden Musiker nach erneuter
Beschwerde Luna(u)s vom 3. November 1786
schließlich zu einer höheren Entschädigungszahlung angehalten; freundliche
Mitteilung von Hartmut Grünewald, Eutin-Fissau..
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