WeGA, Kurzbeschreibungen von Körperschaften, Digitale EditionTitleVeit, JoachimStadler, Peter

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Carl-Maria-von-Weber-Gesamtausgabe
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Born digital

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Harmonie Dresden Verein bürgerliche Gesellschaft, gegründet 1786 von den 24 Mitgliedern der seit ca. 1780 bestehenden Lesegesellschaft, ab 1800 unter dem Namen „Harmonie“; Vereinszweck: „unschuldiges und erlaubtes Vergnügen“; maximale Mitgliederzahl zunächst 100 Personen, stufenweise erhöht: 120 (1787), 180 (1800), 230 (1820) Gesellschaftssitz von 1816 bis 1830 in der ersten Etage des Brühlschen Palais in der Schießgasse (gemietet von den Fizeaux’schen Erben), mit Tabagie, Spielzimmer und Lesekabinet; ab 1830 im Schönbergschen Palais in der Pirnaischen Gasse veranstaltete im Sommer jeweils Freitags, im Winter im Zweiwochen-Rhythmus Konzerte, außerdem musikalische Unterhaltungen, Gesellschaftsspiele und Bälle; die Tanzmusik leitete J. G. Zillmann laut Neuem Gemählde von Dresden (1817, S. 155f.) „Die Harmonie im Fizeaux’ischen Hause auf der großen Schießgasse (Nr. 714) ist ein Verein, an welchem bürgerliche Staatsdiener, verabschiedete Offiziere, amtlose Gelehrte, Künstler und Kaufleute Antheil haben können. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder ist auf 180 fest gesetzt. Die Gattinnen, Töchter, unverehelichten Schwestern und andere[n] weiblichen Angehörigen der Mitglieder, so wie die Wittwen verstorbener Mitglieder, haben gleichfalls Zutritt. Gewöhnlich erscheinen jedoch die Frauen, außer bei den Bällen, und den Konzerten, die jedesmal Freitags gehalten werden, nur einmal an einem bestimmten Wochentage. Die Angelegenheiten der Gesellschaft werden von neun, durch sämmtliche Mitglieder gewählten, Vorstehern besorgt, unter welchen sich ein Sekretär und ein Kassenführer befinden. Die Vorsteher wählen die Mitglieder. Jedes Mitglied zahlt 5 Thaler Eintrittsgeld und jährlich 6 Thaler. Auswärtige Fremde, oder solche, die nicht in Dresden wesentlich sich aufhalten, wozu auch die Offiziere der Garnison gerechnet werden, können, wenn sie einmal eingeführt worden sind, nebst den Ihrigen, so oft sie wollen, erscheinen und an den gesellschaftlichen Unterhaltungen auf ihre Rechnung Antheil nehmen. Einheimische aber, die nicht zur Gesellschaft gehören, können jährlich nur sechsmal, und zwar dreimal bei Bällen und Konzerten, und dreimal an den übrigen Tagen erscheinen, wenn sie von einem Mitgliede, das alles, was der Gast bei dem Wirthe der Gesellschaft verzehrt, berichtigen muß, eingeführt werden. Die Gesellschaft hält einige Zeitschriften.“ Weber wurde auf eigenen Wunsch per Beschluss des Generalkonvents vom 2. April 1824 als außerordentliches Mitglied aufgenommen (wegen seines Adelstitels nicht als ordentliches Mitglied)