Reaktion Webers auf eine Kritik über Friedrich Wilhelm Berners Konzert in Breslau Ende 1805

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Da Herr B. sich in obigem Aufsatze mit Anstand und Ruhe selbst vertheidigt, so haben wir einen Aufsatz des Herrn Musikdirektors von Weber in Breslau, der eine bittere Parodie des ersten Urtheils über Hr. B. enthält, um so lieber zurückbehalten, da wir nicht gerne Streitigkeiten, mit Heftigkeit und Bitterkeit geführt, befördern möchten, so sehr wir auch der Meinung sind, daß jedem die freie Vertheidigung und Behauptung seines Rechts zustehe. Wir setzen daher aus des Hrn. v. W’s Aufsatz nur folgende Stelle her, an deren Bekanntmachung Hrn. B. selest vielleicht gelegen seyn möchte. „Herr B. ist ein sehr achtungswerther, braver, denkender Künstler, und das genannte Steibeltsche Concert* ward durch Hrn. Berners braves, rundes, kraftvolles Spiel schön vor die Seele des Zuhörers gestellt.“*

Apparat

Zusammenfassung

ein Satz aus einer unveröffentlichten Weberschen Schrift, die als Entgegnung zu einer Konzertkritik über Friedrich Wilhelm Berners Konzert im Hotel Paris in Breslau, vorgesehen war, aber von Reichardt nicht vollständig abgedruckt wurde

Entstehung

Anfang des Jahres 1806

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Ziegler, Frank

Überlieferung

  • Textzeuge: Berlinische Musikalische Zeitung, Jg. 2 (1806), Nr. 18, Sp. 71

    Einzelstellenerläuterung

    • selestrecte „selbst“.
    • „… das genannte Steibelt sche Concert“Klavierkonzert Es-Dur.
    • „… die Seele des Zuhörers gestellt.“Dieser Satz stammt aus einer nicht überlieferten Weberschen Schrift, die er an Johann Friedrich Reichardt mit der Bitte um Abdruck gesandt hatte. Es handelt sich um eine wohl für Reichardts Geschmack zu polemische Stellungnahme Webers als Reaktion auf eine Kritik über ein Konzert seines Freundes Friedrich Wilhelm Berner im Hotel Paris in Breslau (Ende 1805); vgl. Berlinische Musikalische Zeitung, Jg. 2 (1806), Nr. 9, S. 35. Reichardt veröffentlichte dann aber wenigstens einen Satz aus Webers Replik in der Fußnote zu Berners selbst verfasster Entgegnung vom 11. Februar 1806; vgl. ebd. Nr. 18, S. 69–71.

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