Einlassschein von August Klingemann für Carl Maria von Weber
Braunschweig, Sonntag, 29. Oktober 1820
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Einlassschein für Herrn Kapellmeister von Weber und Frau Gemahlinn; während der Anwesenheit derselben gültig*.
Fremdenloge
Braunschweig
den 29sten Octbr:‡ 1820
Aug: Klingemann Dr
Apparat
Zusammenfassung
Einlassschein für Weber und seine Frau zur Fremdenloge während ihrer Anwesenheit in Braunschweig
Incipit
„Einlassschein für Herrn Kapellmeister von Weber“
Entstehung
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Eveline Bartlitz; Joachim Veit
Überlieferung
Textkonstitution
-
„… Braunschweig den 29sten Octbr:“korrigiert aus ?
Einzelstellenerläuterung
-
„… während der Anwesenheit derselben gültig“Weber weilte während seiner Konzertreise, die ihn u.a nach Eutin, Plön, Hamburg, Lübeck und Kopenhagen führte, zweimal in Braunschweig. Der ausgestellte Schein für die Fremdenloge des Nationaltheaters stammt aus der Zeit seines Aufenthaltes auf der Rückreise vom 27. Oktober bis 1. November 1820.