Schlesingersche Buchhandlung: Warnung vor der Holle’schen Nachdruckausgabe der C. M. v. Weber’schen Claviercompositionen Bd. I und II
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Apparat
Zusammenfassung
laut Erlaß vom 6. Juli sei die Beschlagnahmung des Holleschen Nchdrucks aufgegeben worden und bei dem Buchhändler Mertens auch erfolgt; die Untersuchung gegen Mertens werde beim königl. Criminalgericht geführt; die übrigen Recherchen seien erfolglos geblieben; in Sachsen sei die Beschlagnahmung durch Antrag von Peters bereits seit dem 23. März erfolgt
Incipit
„Warnung vor der Holle'schen Nachdruckausgabe der C. M. von Weber'schen“
Entstehung
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