Warnung vor dem Debit der von L. Holle in Wolfenbüttel angekündigten Gesammtausgabe
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Apparat
Zusammenfassung
gegen die Holles Ankündigung einer „vorgeblich rechtmäßigen“ Ausgabe von Webers Kompositionen gerichtete Anzeige, dass Webers Werke bis 1867 bzw. in Sachsen sogar bis 1874 geschützt u. Eigentum der Verleger Haslinger, Schlesinger, Simrock und Peters seien; nur op. 2, 3, 5, 7 seien ungeschützt; zum Schutz gegen Nachdruck der Opern gebe es separate Privilegien; er warnt daher insbesondere vor den geplanten Heften 7–16 und 20–25
Entstehung
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