Konzertgenehmigung für den 6. März 1813

Zurück

Zeige Markierungen im Text

Textübertragung zur Zeit noch nicht verfügbar. Für weitere Informationen siehe Apparat.

Apparat

Zusammenfassung

Schriftstück mit Genehmigung für Webers Konzert am 6. März 1813, ausgestellt vom Landesgubernium in Prag und Weber auf dem Dienstweg über die Stadthauptmannschaft und die Polizeioberdirektion zugestellt

Generalvermerk

Weber hatte sich in dieser Angelegenheit laut Tagebuch bereits am 31. Januar an die Stadthauptmannschaft gewandt, sein Gesuch wurde vermutlich zuständigkeitshalber von dort an die obere Landesbehörde (Gubernium) weitergeleitet; die Erlaubnis erhielt Weber am 18. Februar

Entstehung

18. Februar 1813

Überlieferung

  • Textzeuge: Verbleib unbekannt

    Dazugehörige Textwiedergaben

    • Inhaltsangabe in Krasnopolski, Paul, Prager Noten über Weber, in: Der Auftakt. Moderne Musikblätter Jg. 11, H. 2 (1931), S. 49

XML

Wenn Ihnen auf dieser Seite ein Fehler oder eine Ungenauigkeit aufgefallen ist,
so bitten wir um eine kurze Nachricht an bugs [@] weber-gesamtausgabe.de.