Heinrich Graf Vitzthum von Eckstädt: Mitteilung an C. M. v. Weber über unbefristete Vertragsverlängerung
Dresden, Montag, 15. September 1817

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An
den Herrn Kapellmeister
Freyherrn Karl Maria
von Weber
.

Sr: Königl. Majestät von Sachsen haben durch allerhöchstes Rescript vom 13ten d. M. u. J. geruht, Ew. Hochwohlgebℓ nach Ablauf Ihres dermaligen einjährigen Contracts, mithin vom 1ten Januar. 1818. an, mit Fortreichung Ihres zeitherigen Gehalts von jährlich Eintausend Fünfhundert Thalern, auf Lebenszeit in Allerhöchstdero Dienste zu nehmen, dergestallt, daß Ihnen zwar ferner die Direction der deutschen Opern und andrer dahin einschlagender musikalischer Aufführungen, nebst der speziellen Aufsicht über alle im rezitirenden Schauspiel vorkommende Musikstücke übertragen bleibe, übrigens Sie aber wegen abwechselnder Dienstleistung in dieselben Verhältniße treten, welche vormals bey der Anstellung mehrerer Kapellmeister statt gefunden haben. Auch haben Sr. Königl. Majestät erklärt, daß Allerhöchstdieselben nicht abgeneigt wären, Ihnen dann und wann zu Unternehmung einer Kunstreise, weshalb Allerhöchstdieselben Sich jedoch die Zeitbestimmung jedesmal vorbehielten, Erlaubniß zu ertheilen, endlich aber auch allergnädigst geruht, Ihnen neben Befreyung von dem verfaßungsmäßigen einmonatlichen Gehalts-Abzuge zur Prä|miencaße, eine Gratifikation von Zweyhundert Thalern zu Bestreitung des Abzugs zur Armenhaus Haupt- Caße, und der durch Ihre Anstellung erwachsenden Sporteln, aus dem LandeszahlAmte verabreichen zu laßen.

Indem ich es mir zur ausgezeichneten Genugthuung rechne, Ihnen diese allerhöchste Gnade bekannt zu machen, und die Ausfertigung einer ausführlichern DienstInstruktion für die nächste Zeit zuzusichern, habe ich für jezt nicht verfehlen wollen, Ihnen in Betreff Ihrer Dienst Verhältniße in der Königl römisch kathol. Hofkirche, vorläufig zu eröfnen, daß von mir, zu Erleichterung in Ihren übrigen Geschäften, die Veranstaltung getroffen worden sey, daß Sie zwar im Kirchendienste wöchentlich mit dem Kapellmeister Morlacchi und KirchenCompositeur Schubert dergestalt alterniren werden, daß jeder von Ihnen allemal eine ganze Woche hintereinander an der Dienstleistung stehe, daß Ihnen jedoch, bey dringenden theatralischen Verrichtungen, besonders an denen Feyertagen, wo der Königl Hof dem Gottesdienste nicht selbst beywohnt, verstattet sey, Ihre Dienst-Obliegenheit dem KirchenCompositeur zu übertragen. Im Betracht der Tafel und Cammermusiken, ingleichen der Direction der italienischen Opern, behalte ich mir in jedem einzelnen Falle die Bestimmung | vor, welcher von den Herrn Kapellmeistern solche zu führen haben werde; der KirchenCompositeur, Herr Schubert, hingegen bleibt auch ferner gehalten, sowohl die kleinern italienischen Opernproben, als die Aufführungen dieser Opern selbst zu besorgen, sobald keiner der Herrn Kapellmeister letztre überkömmt. Schlüßlich ist zu bemerken, daß Herr KirchenCompositeur Schubert, in deßen allen Gemäßheit ebenfalls mit schriftlicher Anweisung versehen worden sey. Dresden am 15ten September. 1817. Heinrich Graf VitzthumvEckstädt
Königl. Sächsischer Hofmarschall
in amthabender Direction der königl.
Musical: Capelle und beyder Theater.
[Siegel]

Apparat

Zusammenfassung

betr. Webers feste Anstellung als Kapellmeister und Direktor der dt. Oper in Dresden ab 1. Januar 1818 (= Vertragsverlängerung auf Lebenszeit) mit einem Gehalt von 1500 Talern pro Jahr; enthält Erlaubnis zu Kunstreisen; kündigt ausführliche Dienstinstruktionen an; erläutert kurz das Dienstverhältnis zu Morlacchi und Schubert

Incipit

Sr. Königl. Majestät von Sachsen haben durch allerhöchstes Inscript

Entstehung

15. September 1817

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung (D-B)
    Signatur: Mus. ms. theor. C. M. v. Weber WFN 7 (22)

    Quellenbeschreibung

    • 1 DBl. (3 b. S.)
    • Siegel
    • durch Siegelwachs verklebt

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