Erlass des Nürnberger Stadtrats
Nürnberg, Donnerstag, 3. Mai 1792

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In Bezug der Bürgerrechts Aufsendung der Weinschenk Wildischen Tochter ist es bey den | dießfalls ergangenen Oberherrℓ. Verlaß d. d. 2. April. h. a. lediglich bewenden zu laßen, mithin sowohl die Wildische Tochter anzuweisen, ihr hiesiges Bürgerrecht der Ordnung gemäß aufzugeben, als auch ihrem Vatter zu bedeuten, es jederzeit getreulich anzuzeigen, wenn er seiner Tochter sowohl gegenwärtig als künftig etwas verabfolgen läßt, nur die Nachsteuer davon abziehen zu können.

[Mitteilung an:]
LoosungAmt.
Bürger. und Nachsteu-
erAmt.
Unbürger Amt.

Apparat

Entstehung

3. Mai 1792

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Ziegler, Frank

Überlieferung

  • Textzeuge: Nürnberg (D), Staatsarchiv Nürnberg (D-Nsa)
    Signatur: Ratsverlässe Nr. 4247 (1792/93, Nr. 1; 10. April bis 9. Mai 1792), S. 97f.

Textkonstitution

  • „sowohl“über der Zeile hinzugefügt

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