Anfrage von Moegling an [den Interims-Polizeiminister Karl Graf von Reischach?] in Stuttgart
Stuttgart, Sonntag, 25. Februar 1810
Zurück
U. Bemerkung:
Nach einem vorliegenden Befehl solle das K. Ministerium des Innern von Seiten des K. Pol. Ministerii jedesmahl von der Verweisung einer Person über die Grenze in Kenntnis gesetzt werden; Sollte diß bey diesem Fall nicht noch nachgeholt werden?
Mich damit p
Moegling
25. Febr. 10.
[Nachtrag von anderer Hand:] Ganz richtig u. kann also noch nachgeholt werden. d. 25. Febr. 1810. J. V. St.
Apparat
Zusammenfassung
Anmerkung, dass das Innenministerium vom Polizeiministerium über die Ausweisung einer Person informiert werden solle u. Frage ob dies nachgeholt werden soll im Falle Webers; mit Bestätigungsvermerk
Incipit
„Nach einem vorliegenden Befehl solle das K. Ministerium“
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Eveline Bartlitz; Joachim Veit