Anfrage von Moegling an [den Interims-Polizeiminister Karl Graf von Reischach?] in Stuttgart
Stuttgart, Sonntag, 25. Februar 1810

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U. Bemerkung:

Nach einem vorliegenden Befehl solle das K. Ministerium des Innern von Seiten des K. Pol. Ministerii jedesmahl von der Verweisung einer Person über die Grenze in Kenntnis gesetzt werden; Sollte diß bey diesem Fall nicht noch nachgeholt werden?

Mich damit p
Moegling

[Nachtrag von anderer Hand:] Ganz richtig u. kann also noch nachgeholt werden. d. 25. Febr. 1810. J. V. St.

Apparat

Zusammenfassung

Anmerkung, dass das Innenministerium vom Polizeiministerium über die Ausweisung einer Person informiert werden solle u. Frage ob dies nachgeholt werden soll im Falle Webers; mit Bestätigungsvermerk

Incipit

Nach einem vorliegenden Befehl solle das K. Ministerium

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Ludwigsburg (D), Staatsarchiv Ludwigsburg (D-LUs)
    Signatur: D 52/1044, Fasz. 2

    Quellenbeschreibung

    • 1 Bl. (2 b. S.)

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