Sächsisches Finanzministerium an Caroline von Weber in Dresden
Dresden, Mittwoch, 11. Dezember 1844
An
Frau Caroline verw: Kapell
meisterin Freifrau von Weber geb. Brandt
Hoch- und Wohlgeboren
allhier
In gnädigster Anerkennung der ausgezeichneten Leistungen Ihres verewigten Herrn Gemahls und zugleich mit Rücksicht darauf daß die für Ihre Kinder mit jährlich 100 rh bis zur Volljährigkeit Ihres jüngsten Sohnes geordert gewesene ErziehungsbeiHülfe in Folge des bedauerlichen Ablebens des Letzteren neuerdings wiederum in Wegfall gekommen ist, haben Sr. Majestät der König Sich bewogen gefunden Ihre dermalen in 205rh 16 Ngr. 7 Pf. bestehende persönliche Pension von und mit Anfang des Monats November dieses Jahres an auf: drei Hundert Thaler – Ngr: – Pf: jährlich zu erhöhen.
Es gereicht mir zum besondern Vergnügen Sie von dieser Allerhöchsten Entschließung andurch zu benachrichtigen, mit dem Bemerken, daß dementsprechend das Pensions-Zahlamt mit der erforderlichen Anweisung versehen worden ist. Dresden, am 11. Dezember 1844. [eigenhändig:] vZeschau.*
Apparat
Zusammenfassung
Im Auftrag des Königs Friedrich August II. Mitteilung von der Erhöhung der Witwenpension auf 300 Taler infolge des Wegfalls der Erziehungsbeihilfe für den jüngst verstorbenen Sohn Alexander
Incipit
„In gnädigster Anerkennung der ausgezeichneten Leistungen“
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Eveline Bartlitz
Überlieferung
Einzelstellenerläuterung
-
„… eigenhändig: vZeschau.“Vermutlich Heinrich Anton von Zeschau, der von 1831–1848 sächsischer Finanzminister war.