Hessen-Darmstädtisches Privileg bezüglich der Oberon-Verlagsrechte
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Ertheilung von Privilegien gegen den Nachdruck.
Am 26. Mai dieses Jahres haben des Großherzogs Königl. Hoheit dem Königlich Sächsischen Hof-Capellmeister Carl Maria von Weber zu Dresden ein Privilegium auf zwölf Jahre für die von ihm zuletzt componirte und unter dem Titel: Oberon – herauszugebende Oper zu ertheilen geruht.
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Apparat
Entstehung
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Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Frank Ziegler
Überlieferung
-
Textzeuge: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Jg. 1826, Nr. 15 (4. Juli 1826), S. 171