Caroline von Weber: Testament
Dresden, Mittwoch, 15. Januar 1851

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Couverts-Aufschrift
Dieses ist mein letzter Wille
verwittwete Kapellmeister
Freifrau Caroline von Weber.
Justizamt Dresden am 16. Januar 1851.

Am heutigen Vormittag hat an Gerichtsstelle die dem unterzeichneten als Richter verpflichteten Actuar persönlich bekannte Frau Caroline verwittwete Kapellmeister Freifrau von Weber allhier in Gegenwart der Gerichtsbeisitzer des Herrn Ballack und des Herrn Fleischer vorliegendes Paquet mit der Erklärung überreicht,
daß darin ihr letzter Wille enthalten sei und sie auf dessen gerichtliche Verwahrung antrage, daß sie den inliegenden Aufsatz eigenhändig geschrieben und unter-|schrieben habe, und
daß sie sich zu der vorstehenden Aufschrift und ihrer darunter befindlichen Namensunterschrift als ihrer eigenhändigen und diesen Siegel als Abdruck ihres führlichen Petschafts bekenne.

Da irgend ein Anstand nicht vorhanden gewesen ist, dem Antrage der Freifrau von Weber Statt zu geben, so ist ihr gewöhnlicher Schein über die Testamentsannahme zugesichert worden.
Auf Vorlesen genehmigt. Hecht
Aktuar
Carl Gottlieb Heinrich Ballack
und
Wilhelm Moritz Fleischer
Amtsbeisitzer
|

Nachdem ich mich entschloßen habe, meinen letzten Willen zu verfügen verordne ich hierdurch wie folgt.
Zum Erben meines gesammten Vermögens, daßelbe bestehe, worin es wolle, setze ich hierdurch zum Erben ein meinen einzigen geliebten Sohn Christian Maximilian Maria von Weber, unter nachstehenden Bedingungen
Derselbe soll gehalten sein meiner ältesten Enkelin und Pathe, Maria Caroline Leopoldine von Weber ein Legat aus meinem Nachlaß von 2000 Thalern zu gewähren (Sage zwei tausend Thaler) und den beiden später geborenen Kindern Caroline Maria und Carl Maria von Weber jedem ein Tausend Thaler auszuzahlen. Zu diesen Legaten möge das von mir auf dem Amte deponierte Kapital, über welches der Deposito Schein bei meinen Papieren sich finden wird theilweise verwant werden. |

Ich verordne noch, daß das Capital meiner ältesten Enkelin und Pathe Maria Caroline Le[o]poldine zwar deponirt bleiben soll aber unter Aufsicht ihres Spezialvormundes, des Herrn Musiklehrers Friedr. Wilhelm Bruner gestellt werden, welcher die Zinsen des Capitals soweit es nöthig ist, zu ihrer Ausbildung und Bestreitung ihrer Garderobe verwenden wird. Sollte er davon etwas ersparen können, ohne dem Kinde etwas zu entziehen oder sie etwas entbehren zu laßen, so bin ich es von seiner Liebe für mein und sein Pathchen überzeugt, er werde das Erspaarte nach bester Einsicht zu ihren Nutzen anlegen.

Die Zinsen der deponirt bleibenden Legate der später geborenen zwei Kinder sollen ebenfalls soweit es nöthig ist zu ihrem Unterricht verwendet werden, bis aber der Schülerunterricht beginnt zum Kapital geschlagen werden. Die Aufsicht hierüber wird mein Sohn selbst übernehmen. |

Noch sollen Zweihundert Thaler deponirt werden von deren Zinsen unsere Familien Gruft auf den Chattoleschen Kirchhofe erhalten werden soll. Ich bitte unsern Freund Wilhelm Brauner sich diesem Geschäft zu unterziehen und sollen ihn zu diesem Zweck die Zinsen der deponirten Zweihundert Thaler ausgezahlt werden bis mein Sohn oder deßen Erben dieses Capital zurückfordern.

Im Fall meine Enkelin[nen] vor ihrer Mündigkeit heurathen sollten, so soll ihnen ihr Legat unverkürzt ausgezahlt werden, ebenso wenn mein Enkel Carl Maria die Universität bezieht, oder ein eignes Geschäft errichten will zu welchen das Capital ihm nüzlich sein kann. Im ersten Fall jedoch jährlich nur 300 Thaler

Lieb werde mir es sein wenn das Capital der Mädchen auch im Fall der Verheirathung sicher gestellt werden könnte damit es ihr als Nothpfennig bliebe. Doch man kann die Fälle voraussehen, wo dies thunlich wäre, darum überlas-|se ich es ihren Eltern oder Vormund Ihnen darin rathend zur Seite zu stehen.

Lieb werde mir es sein wenn das Capital der Mädchen auch im Fall der Verheirathung sicher gestellt werden könnte damit es ihr als Nothpfennig bliebe. Doch man kann die Fälle voraussehen, wo dies thunlich wäre, darum überlas|se ich es ihren Eltern oder Vormund Ihnen darin rathend zur Seite zu stehen.

Sollte eins meiner Enkel (wo Gott für sei) mit Tode abgehen so sollen die überlebenden das erledigte Legat zu gleichen Theilen erben.

Vorstehendes habe ich eigenhändig geschrieben und bitte nur noch meinen geliebten Sohn im Fall sich nach meinem Tode unter meinen Papieren ein versiegeltes Codicill vorfinden sollte, daßelbe als zu diesem Testament gehörig zu betrachten.

Es bleibt mir nun nur noch die heilige Pflicht all meine Angehörigen von ganzen Herzen zu segenen und sie zu bitten, mit Liebe stets der Mutter zu gedenken welche ja kein anderes Glück gekannt hat als nach besten Kräften zu Eurem Glücke beizutragen. Gott segne Dich mein lieber, lieber Sohn für Deine Sohnesliebe. Gott schütze und behüte Dich und | die Deinen und gebe Deinen regen Streben glückliches Vollbringen. Erhalte mein Andenken in den Herzen Deiner Kinder besonders sprich oft mit meiner kleinen Marie von der Großmutter die sie so sehr geliebt hat. Aber betrübt euch nicht um meinen Todt, und gönnet mir die Ruhe bei den Vorangegangenen bleibt alle gut und brav und findet in Erfüllung Eurer Pflicht den wahren Frieden, das wahre Glück des Lebens
Gott sey mit Euch meine Lieben von Herzen segnet Euch die treue Mutter
+ + +
Caroline von Weber
Dresden den 15. Januar 1851.

Noch vermache ich meiner ältesten Enkelin Marie, Leopoldine, Caroline, was sich bei meinen Ableben von Wäsche, Kleider, Silber pp. vorfinden wird, und soll ihr alles bis zur Zeit, wo sie es be-|nutzen kann aufbewahrt werden wofür ihr Specialvormund Wilhelm Brauer die Güte haben wird Sorge zu tragen. Sollte unser Freund Brauer früher als mein Sohn mit Tode abgehen so tritt mein Sohn Christian Maximilian Maria, oder der von ihm ernannte Vormund in deßen Recht und die Gruft in welcher ich ruhen werde bitte ich mit Sand ausfüllen zu laßen jedoch erst einige Zeit nach meiner Beisetzung, auch bitte ich meinen lieben Max bis dahin den Deckel des Sarges nicht zuschrauben zu laßen. Register
Dresden, den 1sten April
1852.

An Königl. Stadtgerichtstelle ist erschienen Herr Christian Philipp Max Maria von Weber, Königl. Eisenbahn|Director und hat unter Production des vorliegenden Recognitionsscheins um Eröffnung des hierin erwähnten Testamentes Frau Caroline verw. Freifrau von Weber gebeten.

Darauf ist auch dieses Testament der gerichtlichen Verwahrung entnommen und Herrn Comparenten, nachdem er deßen Verschluß als unverletzt anerkannt, eröffnet und demselben vorgelegt worden.

Herr Comparent hat darauf die Agnition dieses Testamentes und den Antritt des Nachlaßes in deßen Gemäsheit erklärt und um Abschrift vom Testamente gebeten.

Geschehen, vorgelesen und genehmigt w. o. Julius Wehner, Act.
M. M. von Weber*

Editorial

Summary

Testament Caroline von Webers (in Abschrift vom 1. April 1852) und Eröffnungsbestätigung mit der Unterschrift MMW's

Creation

15. Januar 1851

Responsibilities

Übertragung
Eveline Bartlitz

Tradition

  • Text Source: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung (D-B)
    Shelf mark: Mus. ms. theor. C. M. v. Weber WFN 7 (35)

    Physical Description

    • 6 DBl. (9 b. S.)
    • Abschrift vom 1. April 1852 nach Testamentseröffnung durch das Gericht in Anwesenheit von Max Maria von Weber

Text Constitution

  • “verwant”sic!
  • “zwar deponirt bleiben soll aber”added in the margin
  • “Im ersten Fall … nur 300 Thaler”added in the margin

Commentary

  • Brunerrecte “Brauer”.
  • Braunerrecte “Brauer”.
  • “… Act. M. M. von Weber”Eigenhändige Unterschrift.

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