Heinrich und Carl Lausberg an König Friedrich I. von Württemberg
Frankfurt am Main, Freitag, 25. November 1808
Allerdurchlauchtigster, Großmüthigster König,
Allergnädigster König und Herr!
Ew. Königl: Majestät werden gnädigst erlauben daß wir uns mit nachstehendem unserm unterthänigsten Ersuchen an Allerhöchstdieselben wenden dürfen.
Unterm 19 Merz v. J. hatten wir nehmlich die Ehre für Ew. Königl: Majestät Herrn Bruder Se Königl Hoheit den Herrn Herzog Ludwig von Würthemberg, auf mündlichen Auftrag durch Höchstdenselben Herrn Geheimen Secretair Döring und zufolge erhaltenem Befehl an dortigen Kaufmann Herrn Geo. Hch Keller Sohn laut einl. Rechnungs-Copia RheinWein und Madera zu senden. welche f 241.30 xr in Carolin à f 11 d‡ betragen; Weil wir aber, und zwar ohngeachtet wir dagegen unterm 5 October v. J. auf den Herrn Geheimen Secretair Döring dieses kleine Pöstchen an Herrn G. H. Keller Sohn assignirt haben und unser Associe, Carl Lausberg bei seiner lezten Reise über Stuttgardt am 8 May d. J. auch von Sr Königl. Hoheit dem Herrn Herzog von Höchst eigner Person die Versicherung erhalten daß Herr Geheimer Secretair von Weber solche zahlen sollte, und ferner ohngeachtet wir wieder umterm 9 July und nochmahls | am 27 September d. J. von Sr Königl. Hoheit dem Herrn Herzog Ludwig, directe deswegen geschrieben und zulezt jenes Sümchen auf Höchstdenselben an die dortigen Herrn Ströhlin & Kylius anzuweisen so frei waren, bisher immer noch ohne Antwort und Zahlung geblieben sind, so vermuthen wir daß bisher die nicht erfolgte Zahlung durch irgend eine bei Sr Königl. Hoheit Herrn Herzog Ludwig in Diensten stehenden Herrn Beamten verursacht worden, und sind wir daher hiermit so frey Ew. Königl. Majestät unterthänigst zu ersuchen, Allerhöchstdenselben Herrn Bruder den Herrn Herzog Ludwig gnädigst zu veranlaßen, dieses untersuchen und erwähnte f 241.30x für unsere Rechnung an die Herren Strölin & Kylius daselbst bezahlen zu laßen.
Wir erlauben uns recht dringenst darum zu bitten, da wir nur erst junge Leute – Anfänger und auch nicht in dem Fall sind unsere geringe Capitalien zu unserem allzu empfindlichen Nachtheil zu lange entbehren zu müßen.
Mit der schuldigsten Devotion verharren
Ew. Königl. Majestät
unterthänigst gehorsamste
Heinr & Carl Lausberg
vormahls Heinrich Lausberg Jor‡
Frankfurt a/m den 25 November
1808.
Editorial
Incipit
“Ew. Königl: Majestät werden gnädigst erlauben daß wir uns mit nachstehendem”
Responsibilities
- Übertragung
- Veit, Joachim; Jakob, Charlene