Konzertgenehmigung für den 4. April 1814

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Editorial

Summary

Antrag Webers (ein mit sechs Kreuzern gestempeltes Gesuch) vom 10. März 1814 auf Erlaubnis, am 4. April 1814 (als Montag der Karwoche eigentlich ein “Normatag”) ein Konzert im Ständetheater geben zu dürfen

General Remark

Dem Antrag wurde vom Landesgubernium entsprochen in Rücksicht auf die persönlichen Verdienste, welche Weber hinsichtlich seines Kunstfaches um das Publikum besaß, und aufgrund seiner mündlichen Versicherung, nur der Karwoche angemessene Werke aufzuführen; die mündliche Versicherung dürfte in einem der Gespräche mit dem Oberstburggrafen Kolowrat (laut Tagebuch am 17. oder 25. März 1814) gegeben worden sein, die endgültige Erlaubnis erhielt Weber dann am 30. März.

Creation

vor 4. April 1814

Tradition

  • Text Source: Verbleib unbekannt

    Corresponding sources

    • Inhaltsangabe in Paul Krasnopolski, Prager Noten über Weber, in: Der Auftakt. Moderne Musikblätter, Jg. 11, H. 2 (1931), S. 50

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