Preußisches Privileg bezüglich der Oberon-Verlagsrechte
(No. 1021.) Publikandum des dem Buch- und Musikhändler Adolph Martin Schlesinger in Berlin ertheilten Privilegiums. Vom 29sten Juli 1826.
Nachdem seine Majestät der König, Unser Allergnädigster Herr, geruhet haben, mittelst Allerhöchster Kabinetsorder vom 21sten Juli d. J., dem Buch- und Musikhändler Adolph Martin Schlesinger in Berlin, das Recht zum ausschließlichen Verlag der in seinem Verlage erscheinenden Arrangements der von dem Königlich-Sächsischen Kapellmeister Maria von Weber komponirten Oper „Oberon,“ als:
- 1) eines vollständigen Klavierauszugs;
- 2) eines dergleichen ohne Worte;
- 3) eines dergleichen zu vier Händen;
- 4) eines Arrangements für Militairmusik;
- 5) eines dergleichen zu Duetten, Quartetten, für Streich- und Blase-Instrumente;
- 6) eines Arrangements zu Potpourri’s; und
- 7) der Ouvertüre für das große Orchester;
durch Ertheilung eines Privilegiums innerhalb sämmtlicher Königlichen Staaten
dergestalt sicher stellen zu lassen:
daß eine Ausgabe dieser Musikalien, deren
Verlagsrecht von dem &c. Schlesinger rechtmäßig erlangt worden, in hiesigen Landen
weder ganz, noch in einzelnen Theilen nachgedruckt, noch durch Auszüge oder Verkauf
eines anderwärts unternommenen Nachdrucks dem jenen Kompositionen, wenigstens dem
Hauptinhalte nach, vorzudruckenden Privilegio entgegengehandelt werden soll, bei
Vermeidung der den Beeinträchtigten gesetzmäßig zu leistenden Entschädigung und
derjenigen Strafen, welche der Nachdruck inländischer Verlagsartikel und der Handel
mit auswärts nachgedruckten Musikalien nach sich zieht;
so wird solches
hierdurch allgemein zur öffentlichen Kenntniß und Nachachtung bekannt gemacht.
Berlin, den 29sten Juli 1826.
Ministerien
des Innern und der
Polizei. der geistlichen, Unterrichts- und
Medizinal-Angelegenheiten.
v. Schuckmann In
Abwesenheit und im Auftrage des Herrn Ministers: v.
Kamptz.
Editorial
Creation
–
Responsibilities
- Übertragung
- Frank Ziegler
Tradition
-
Text Source: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten, Jg. 1826, Nr. 12 (22. August 1826), pp. 76