Fürstbischöfliche Rentkammer an den Magistrat der Stadt Eutin
Eutin, Mittwoch, 15. Juni 1785

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Es haben Sr Durchlaucht bey Verleihung des Musik-privilegii in der Stadt, und im Amt Eutin, an den Capellmeister v. Weber, der Kammer aufgetragen, ein bestimmtes feststehendes Regulativ und Taxe aller Arten von musicalischen Aufwartungen, so wohl bey Hofe, als in der Stadt, und auf dem Lande, zu entwerfen.

Zu dem Ende wird dem hiesigen Stadtmagistrat eine Abschrift des von dem Capellmeister von Weber eingereichten Projects eines solchen Regulativs, in der Anlage, mit der Aufgabe zugefertiget: über dasselbe, was die musicalischen Aufwartungen in der Stadt betrift, der Kammer ihr Gutachten und Bedünken fordersamst zu eröfnen.

Gegeben, unter dem vorgedruckten Fürst-Bischöflichen Kammer-Insiegel, auf der Residenz Eutin, den 15ten Junii 1785.Zur Fürstℓ. Bischöfℓ. Lübeckℓ. Rente-Kammer verordnete Präsident und Räthe.
HCvLowtzow
[gegengezeichnet:] Brand.

Editorial

Summary

Bitte, die von Franz Anton von Weber eingereichte Gebührenordnung für Dienstleistungen des Stadtmusikus zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen

Responsibilities

Übertragung
Frank Ziegler

Tradition

  • Text Source: Eutin (D), Stadtarchiv Eutin
    Shelf mark: Akte SAE 264, Bl. 71 und 74

    Physical Description

    • 1 Dbl. (1 b . S. o. Adr.)
    • von Kopistenhand mit originaler Unterschrift
    • mit Vermerk: “ins: d: 25ten Jun: 85” (auf Bl. 74v, Blatt sonst leer)

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