Einlassschein von August Klingemann für Carl Maria von Weber
Braunschweig, Sonntag, 29. Oktober 1820

Zurück

Zeige Markierungen im Text

Einlassschein für Herrn Kapellmeister von Weber und Frau Gemahlinn; während der Anwesenheit derselben gültig*.

Fremdenloge Aug: Klingemann Dr

Apparat

Zusammenfassung

Einlassschein für Weber und seine Frau zur Fremdenloge während ihrer Anwesenheit in Braunschweig

Incipit

Einlassschein für Herrn Kapellmeister von Weber

Entstehung

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung (D-B)
    Signatur: Mus. ms. autogr. theor. C. M. v. Weber WFN 6 (XXI), Nr. 2

    Quellenbeschreibung

    • 1 Bl. (1 b. S.) mit Siegel

Textkonstitution

  • „… Braunschweig den 29sten Octbr:“korrigiert aus ?

Einzelstellenerläuterung

  • „… während der Anwesenheit derselben gültig“Weber weilte während seiner Konzertreise, die ihn u.a nach Eutin, Plön, Hamburg, Lübeck und Kopenhagen führte, zweimal in Braunschweig. Der ausgestellte Schein für die Fremdenloge des Nationaltheaters stammt aus der Zeit seines Aufenthaltes auf der Rückreise vom 27. Oktober bis 1. November 1820.

    XML

    Wenn Ihnen auf dieser Seite ein Fehler oder eine Ungenauigkeit aufgefallen ist,
    so bitten wir um eine kurze Nachricht an bugs [@] weber-gesamtausgabe.de.