Friedrich August I., König von Sachsen an Heinrich Graf Vitzthum von Eckstädt in Dresden
Dresden, Samstag, 13. September 1817

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An den Hofmarschall, Grafen Vizthum von Eckstedt.

den Capellmeister von Weber betr.

P. P.

Wir haben uns auf euren unterthänigsten Vortrag vom 31sten vorigen Monats entschloßen, den Capellmeister von Weber, nach Ablauf seines damaligen einjährigen Contracts, mithin vom ersten Januar 1818 an, mit Fortreichung seines zeitherigen Gehalts von jährlich 1500 Rltrn. auf Lebenszeit in Unsre Dienste zu nehmen, dergestalt, daß ihm zwar ferner die Direction der deutschn Opern und anderer dahin einschlagenden musikalischen Aufführungen nebst der speciellen Aufsicht über alle im recitirenden Schauspiel vorkommende Musikstücke übertragen bleibe, übrigens aber derselbe wegen abwechselnder Dienstleistung in dieselbe Verhältniße trete, welche vormals bei der Anstellung mehrerer Capellmeister statt gefunden habe. Auch sind Wir nicht abgeneigt, demselben dann und wann zu Unternehmung einer Kunstreise, weshalb Wir Uns jedoch die Zeitbestimmung jedesmal vorbehalten, Erlaubniß zu ertheilen. Hiernächst wollen Wir den Capellmeister von Weber, neben Befreiung von dem verfaßungsmäßigen einmonatlichen Gehalts-Abzuge zur Praemien-Caße, eine Gratification von 200 Rltrn. zu Bestreitung des Abzuges zur Armenhaus Haupt-Caße und der durch seine Anstellung erwachsende Sparten, aus dem Landszahlamte abrufen laßen, und haben deshalb an das Geheime Finanz Collegium dato das Nöthige verfüget.

Unter Rücksendung einer Originale Beilage ergehet daher an euch Unser gnädigstes Begehren, ihr wollet solches Alles dem Capellmeister von Weber bekannt machen, und ihn mit einer, obigem gemäs einzurichtenden Dienst-Instruction versehen. Daran[…] und […]

[…] Friedrich August
d GrafEinsiedel
[…]L Krie[…]

Apparat

Zusammenfassung

Weber soll nach Ablauf seines einjährigen Kontrakts zum 1. Januar an, mit Fortwirkung seines seitherigen Gehalts von 1500 rh auf Lebenszeit angestellt werden

Incipit

Wir haben Uns auf euren unterthänigsten Vortrag vom 31sten vorigen Monats entschloßen

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Dresden (D), Sächsisches Hauptstaatsarchiv (D-Dla)
    Signatur: 10026, Geheimes Kabinett Loc. 15146/04 (Bd. 20), Bl. 200

    Quellenbeschreibung

    • 1 DBl. (2 b. S.)

Textkonstitution

  • „Sparten“unsichere Lesung
  • unleserliche Stelle
  • unleserliche Stelle
  • unleserliche Stelle
  • unleserliche Stelle

Einzelstellenerläuterung

  • P. P.Abk. von „praemissis praemittendis“.
  • g zAbk. von „gegeben zu“.

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