Friedrich August I., König von Sachsen an Finanzkollegium in Dresden
Dresden, Samstag, 13. September 1817

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Von GOTTES Gnaden Friedrich August
König von Sachsen &c.

Wohlgeborne und Veste, Räthe, liebe getreue.

Wir haben Uns entschloßen, den Capellmeister von Weber, nach Ablauf seines dermaligen einjährigen Contracts, mithin vom 1sten Januar 1818. an, mit Fortreichung seines zeitherigen Gehalts von jährlich Ein Tausend Fünf Hundert Thalern, auf Lebenszeit in unsere Dienste zu nehmen; und ihm, neben Befreiung von dem einmonatlichen Gehalts-Abzuge zur Prämien-Caßa, eine Gratification von Zwey Hundert Thalern zur Hälfte in Caßen-Billets, aus dem Landeszahlamte abreichen zu laßen.

Wir begehren daher gnädigst, ihr wollet dem gemäs das Nöthige anordnen und daran Unsern Willen und Meinung vollbringen, die Wir auch mit Gnaden gewogen verbleiben.

Friedrich August. [originale Unterschrift:] Detlev Graf von Einsiedel An das geheime Finanz-Collegium,
den Capellmeister von Weber betreffend.

Apparat

Zusammenfassung

Anweisung an das Geh. Finanzkollegium

Incipit

Wir haben Uns entschloßen den Capellmeister von Weber

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Dresden (D), Sächsisches Hauptstaatsarchiv (D-Dla)
    Signatur: 10026, Geheimes Kabinett Loc. 15146/04 (Bd. 20), Bl. 201

    Quellenbeschreibung

    • 1 Bl. (1 b. S.)
    • Kopisten-Niederschrift (inklusive der königlichen Unterschrift), original abgezeichnet von Minister Einsiedel
    • mit Präsentationsvermerk vom 15. September 1817

    Dazugehörige Textwiedergaben

    • abgebildet (= EV) bei Laux 1978, Nr. 58

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