Friedrich August I., König von Sachsen an Geheimes Finanzcollegium in Dresden
Dresden, Samstag, 14. Dezember 1816
An das Geheime Finanz-
Collegium.
Da während Unserer Abwesenheit mit dem Personal Unserer musikalischen Capelle mehrere Veränderungen vorgefallen sind; so haben Wir für nöthig erachtet, einen neuen Personal- und Besoldungs-Etat für selbige entwerfen zu lassen, wovon in der von Uns signirten Beylage unter +. ein Exemplar beygefügt ist.
Die Hauptsumme dieses neuen Etats fällt darum etwas höher aus, als der zeitherige Aufwand für die musikalische Capelle, weil Wir befohlen haben, daß das Orchester im deutschen Schauspiel, welches bisher von fremden Musicis für jedes malige besondere Bezahlung aus der Theater-Casse besorgt worden ist, künftig durch Unsere musikalische Capelle besetzt werden soll, in welcher Hinsicht sowohl eine Vermehrung des zeitherigen Personals, als die Erhöhung einiger Gehalte nothwendig gewesen ist.
Da der neue Etat mit Anfang künftigen Jahres zur Ausführung und in Anwendung kommen soll, so habt ihr das Landeszahlamt wegen monatlicher Auszahlung der darinn bemerkten Gehalte mit der nöthigen Verordnung zu versehen.
Den Compositeur von Weber zu Prag haben Wir als Musik-Director der deutschen Oper mit einem jährlichen Gehalte von Fünfzehnhundert Thalern und mit Bewilligung eines Reisegeldes von Einhundertundfünfzig Thalern vor der Hand auf Ein Jahr in Unsere Dienste nehmen zu lassen beschlossen. Ihr habt jedoch weder das Reisegeld noch den Gehalt an den von Weber eher zahlen zu lassen bis euch durch den Hofmarschall Grafen Vitzthum von Eckstädt, von seiner Ankunft in Dresden Nachricht gegeben wird.
Unter den bey der musikalischen Capelle nun angestellten Mitgliedern befinden sich die vormaligen Hofpfeifer Scheibel, Taschenberg, Lauterbach und Bergt, jeder mit 96 Thlr: Wartegeld, der Jagdpfeifer Gerhardt mit 42 ß. 18 gl: Wartegeld und der Hoftrompeter Klemm mit 188. ß. Pension, welche Wartegelder und Pension, von Anfang künftigen Jahres an bey dem Pensionszahlamte in Wegfall zu stellen sind. Dagegen haben Wir dem zeitherigen Cammermusikus, Carl Gottfried Dietze, die gebetene Entlaßung miteinem jährlichen Gnadengehalte von 150 ß. gleichfalls vom Anfang künftigen Jahres an, so wie dem in Pension stehenden Hofpfeifer Scharnir für seine zeitherige Hülfsleistung bey der musikalischen Capelle eine Gratification von 100 ß. in Cassenbillets, und dem Lehrer an der catholischen Hauptschule, Stephan Krammler, für seine Assistenz bey dem Orgelspiel, eine Gratifiaktion von 60 ß. zur Hälfte in Cassenbillets aus dem Landeszahlamte bewilliget.
Dem allen gemäs wollet ihr, wie Wir hiermit gnädigst begehren, das weiter
Nöthige anordnen und verfügen.
Deren p und Wir p
Gegeben zu
Dresden am
14. Decbr: 1816.
Apparat
Incipit
„Da während Unserer Abwesenheit mit dem Personal Unserer musikalischen Capelle“
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Joachim Veit
Überlieferung
-
Textzeuge: Kopie: Dresden (D), Sächsisches Hauptstaatsarchiv (D-Dla)
Signatur: Beilage zu Bl. 93-98, (Loc. 15146, Bd. 20., Bl. 99-100)