König Friedrich August II. von Sachsen an Wolf Adolph August von Lüttichau in Dresden
Dresden, Donnerstag, 29. September 1842

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An den wirklichen Geheimen Rath und Generaldirector & von Lüttichau.

Die hundertste Aufführung der Oper der Freischütz betr.

P. P. Wir haben ersehen, was von euch über den Ertrag der hundertsten Vorstellung der Oper der Freischütz mittelst Vortrags vom 15ten dieses Monats angezeigt, auch wegen dessen Verwendung in ohnmaasgeblichen Vorschlag gebracht worden ist.

Nun genehmigen Wir zwar, daß den Hinterlassenen des verstorbenen Kapellmeisters von Weber rücksichtlich jener Vorstellung die Summe von 300 Thlr. – – als soviel genannter Tonsetzer an Honorar für die Oper Euryanthe erhalten, ingleichen dem Hofrath Kind als Dichter des Textes die Summe von 100 Thlr. – – aus der Hoftheaterkasse verabreicht werde.

Dafern aber die Errichtung eines Denkmals für Weber in der Moorfieldskapelle zu London oder hier, worüber die weitere Berathung mit dem betreffenden Comité noch nicht stattgefunden hat, zur Ausführung gelangt, so ist die ganze Einnahme der gedachten Vorstellung an 705 Thlr 8 ngl. – und nicht blos der nach Abzug jener 400 Thlr. – – verbleibende Ueberschuß dazu abzugeben und zu verwenden.

Indem Wir euch diese Unsere Entschließung zur Nachachtung bekannt machen, verbleiben Wir euch, die ihr deren &
G z Dresden, am 29. Septbr. 1842.
Friedrich August.
Auf Sr. K. Majestät aller-
eigenen Befehl
Albert Zenker.

Apparat

Zusammenfassung

anlässlich der 100. Freischütz-Aufführung am 24. August 1842 seien der Witwe von Weber und dem Librettisten Kind aus der Hoftheaterkasse 300 bzw. 100 Taler auszuzahlen; die gesamte Einnahme der Vorstellung (705 Taler, 8 Ngr.) bleibe gemäß Reskript vom 30. September 1841 für ein Weber-Denkmal in der Moorfields-Kapelle in London oder in Dresden vorgesehen

Incipit

Wir haben ersehen, was von euch über den Ertrag der hundertsten Vorstellung der Oper der Freischütz

Verantwortlichkeiten

Erschließung
Frank Ziegler
Übertragung
Ortrun Landmann

Überlieferung

  • Textzeuge: Dresden (D), Sächsisches Hauptstaatsarchiv (D-Dla)
    Signatur: Bestand 10711 (Ministerium des Königlichen Hauses), Loc. 50,3F, Bl. 25

    Quellenbeschreibung

    • Reskript, ausgefertigt durch Kabinettssekretär Albert Zenker
    • Am oberen Rand Kanzleivermerk: „ad 843“
    • In der linken Seitenspalte, neben weiteren Kanzlei-Daten, auch das eigenhändige Monogramm des Königs „FA“

    Dazugehörige Textwiedergaben

    • Ortrun Landmann, Wie es zur Weber-Gruft und zum Weber-Denkmal in Dresden kam. Ein Bericht nach Archiv-Akten, in: Weberiana, Heft 24 (2014), S. 51-52

    Einzelstellenerläuterung

    • P. P.Abk. von „praemissis praemittendis“.
    • G zAbk. von „Gegeben zu“.

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