Verhörsprotokoll Johann Hubers durch Kabinettssekretär Friedrich von Kohlhaas
Stuttgart, 3. Februar 1810

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Actum Stutg. den 3. Februar 1810.
Im Königl. Neuen Schloß.

Auf Befehl Sr Königl Majestät wurde der in Diensten des Herzogs Louis Hoheit als Kammerlaquai gestandene Huber über folgendes vernommen

Qu. I.
Er habe Leute in die Dienste des Herzogs Louis Hoheit angeworben, und Cautionssummen von ihnen erhoben; aus was für einer Veranlassung oder auf wessen Befehl solches geschehen sey?

[Antwort:] Auf Befehl des Herzogs sey es geschehen, daß er Leute in die Dienste aufgenommen, und besonders | für den Buchenbacher Hof. Der Herzog habe eigentl die Leute selbst aufgenommen; er habe die Leute nur gemeldet; welche sodann die Summen, welche auf den Cautionsscheinen gestanden, baar geschossen hätten, wofür sie die Rückscheine von dem Herzog erhalten hätten.

Qu. 2.
Nach allen vorliegenden datis scheine es weit weniger, daß der Herzog ihm den Befehl hiezu ertheilt, sondern daß er selbst unter allerley Vorspiegelungen die Leute hiezu veranlast habe.

[Antwort:] Dieß sey nicht so; er habe | durchaus Niemand aufgesucht, sondern die Leute seyen alle selbst gekommen.

Qu. 3.
Er solle angeben, wieviele Leute er auf diese Art engagirt habe? und woher

[Antwort:] Er glaube 7. oder 8. meist von Degerloch; sonst habe er keine engagirt, von Waiblingen sey einer da gewesen, den man aber, so viel er wisse, nicht habe brauchen könne[n].

Qu. 4.
Er solle sich wohl besinnen, ob er von andern Orten keine engagirt habe.

[Antwort:] Von Bach oder Birkmannsweiler sey einer durch den Wirth gebracht worden. | von andern Orten seye ihm nichts bewußt.

Qu. 5.
Was er selbst an Präsenten oder Geldeswerth für seine Person von diesen Leuten empfangen habe?

[Antwort:] Ihm sey nichts bewußt, als daß der öfters, wenn er ausgegangen und einer dieser Leute ihm begegnet, er ein Glas Wein mit ihnen getrunken habe, das sie bisweilen bezahlt hätten

Qu. 6.
Er solle sich noch einmahl wohl besinnen, ob er kein Geld erhalten, da man das Gegentheil wohl wisse, und Beweise gegen ihn vorliegen

[Antwort:] Nur einmahl seye es | der Fall gewesen, bey einem Mann von Meyringen. Es sey ihm mehrmals 1. Louisd’or offerit worden; aber er habe ihn doch nicht genommen, sondern immer zurückgestossen, und müsse der Louisd’or unter das Geld gekommen seyn, was der Herzog bekommen habe.

Qu. 7.
Der Eberhard Günther als Curator des Joh Wilhelm Winder von da gebe aber bestimmt an, daß er aus Veranlassung des Engagement des letztern 1 Louisd’or empfangen habe!

[Antwort:] Daß der Mann die Louisd’or | für ihn auf den Tisch gethan in Silbergeld sey wahr; es seye entweder unter das Geld hineingekommen, welches der Herzog empfangen habe, oder der Mann habe es wieder zurückgenommen. Er für sich als Präsent habe es nicht zu sich gesteckt.

Qu.
Ob er es darauf ankommen lasse, mit diesem Mann zusammengestellt zu werden,

[Antwort:] Ja, er könne es auf eine Confrontation ankommen lassen.

Qu.
Warum in einer ihm vorgezeigten unter Namens Unterschrift des | Herzogs Louis ausgestellten Bescheinigung für Johann Michael Wacker aus Degerloch die Summe nicht ausgedrückt sey?

[Antwort:] Er wisse es nicht; der Herzog hätten es selbst geschrieben, ohne daß er darauf gesehen habe; er könne es nicht angeben; er habe sich um die Ausfertigung der Scheine nie bekümmert.

Qu.
Er werde wiederholt erinnert, ob und was für Präsente er bekommen habe, anzugeben, da man im Stande sey, ihm sowohl die Personen, als die Summe zu nennen.

[Antwort:] Er wiss habe keine bekommen, | eben so wenig, als das obgedachte Carolin von dem Bauer von Mairingen. welches unter das Cautionsgeld gekommen seyn müsse.

[Qu].
Er habe aber doch von Goelz aus Degerloch 3. Carolins und von Johann Winder aus Mairingen 1. Carolin bekommen, wie man zuverlässig wisse.

[Antwort:] Er habe weder von dem einen noch von dem andern etwas an Geld für sich bekommen.

Qu.
Ob er es auf eine Confrontation ankommen lassen könne

[Antwort:] Er betheuerte, er lasse es darauf ankommen. |

Hierauf wurde der Laufer Raiser ihm entgegen gestellt.

Qu.
Laufer Raiser bleibt auf seiner in seinem Protocoll gegebenen Aussage.
Er solle näher angeben, wie und wann Huber es bekommen habe.

[Antwort:] Laufer Raiser:
Huber Der Goelz habe es ihm selbst gesagt, daß er [von] Huber 3. Louisd’or bekommen habe.
Von dem Winder sey 1. Louisd’or gegeben und auf dem Tisch zu dem Cautionsgeld gelegt worden, welches als Praesent für den Huber bestimmt gewesen.

Huber erwiederte dagegen.
[Antwort: ]er wisse nichts; von Goelz, | habe er nichts bekommen; mit dem Louisd’or von Winder sey es, wie er es angegeben habe.

Die Richtigkeit der Aussagen bezeugt facta praelectione
[m. pr.:] Huber

In fidem
Kohlhaas
Geheimer Cabinetssecretaire
und Registrator.

Apparat

Entstehung

3. Februar 1810

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Veit, Joachim; Jakob, Charlene

Überlieferung

  • Textzeuge: Stuttgart (D), Hauptstaatsarchiv Stuttgart (D-Shsa)
    Signatur: Prozeßakten Weber G 246, Bü 4, Dok. 5

    Quellenbeschreibung

    • 3 DBl. (10 b. S.)
    • ineinandergelegte DBl.

Textkonstitution

  • „die“über der Zeile hinzugefügt
  • „und“durchgestrichen
  • müsse„seye“ durchgestrichen und ersetzt mit „müsse
  • „Mann“über der Zeile hinzugefügt
  • „entweder“über der Zeile hinzugefügt
  • „sich“über der Zeile hinzugefügt
  • „wiss“durchgestrichen
  • „Huber“durchgestrichen

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