Hans Heinrich von Könneritz an Johann Gänsbacher in Innsbruck
Dresden, Montag, 1. Dezember 1823
Wohlgeborner Herr.
Der Kapellmeister von Weber hat es gefälligst übernommen, mich über die unterlaßene Beantwortung Ihres schon vor geraumer Zeit an mich gerichteten Briefes zu entschuldigen.
Der geregelte, nie aus seiner Ordnung heraustretende GeschäftsGang hat die Entscheidung Ihres Wunsches verzögert und auch jetzt noch einen Umstand unbeseitigt gelaßen, der zwar nicht für mich, doch aber für Ew. Wohlgebornen, der Sie mit den hiesigen Verhältnißen ganz unbekannt sind, bedenklich erscheinen könnte. - S. M. der König haben nämlich nach mancherlei Unterhandlungen durch ein Allerhöchstes Rescript vom 29ten Novbr. d. J. mich angewiesen,
"Ew. Wohlgebornen zuvörderst auf drei Monate gegen Zusicherung einer monatlichen Gratification von 100 rh. mit Einschluß der Reisekosten anher zu berufen, zugleich aber Ihnen die Versicherung zu geben, daß, wenn Sie während dieser Zeit den Erwartungen entsprechen, Sie sodann mit einem jährlichen Gehalt von sieben hundert Thl. oder 1050 G. E. G. als Musikmeister angestellt werden sollen.
Ich begreife sehr wohl, daß Ew. Wohlgebornen die dreimonatliche PrüfungsZeit bedenklich erscheinen muß, inzwischen waren S. Maj: durchaus nicht davon abzubringen und ich habe schon sehr viel erlangt, daß die Prüfung nicht auf drei‡ ein ganzes Jahr sondern nur auf drei Monate festgestellt worden ist. Wer inzwischen mit der DenkungsArt S. M. bekannt ist und den Geschäftsgang kennt, wird Sie über diesen Umstand beruhigen können und ich muß es nunmehro Ihrem Ermeßen überlaßen, ob Sie sofort Ihre Entlaßung aus dem K. Oester: Dienst suchen oder einstweilen nur mit einem Urlaub anhero kommen wollen. Der beiliegende Brief des Kapellmeisters von Weber wird Ihnen das Nähere angeben.
Was Ihr eigentliches Dienstgeschäft betrift, so ist zur Zeit noch nichts festgestellt worden und da es eigentlich eine neue Stelle ist, so würde dieses auch mehr Gegenstand der mündlichen Unterhandlung bleiben. Nur soviel glaube ich Ew. Wohlgebornen andeuten zu müßen, daß Sie wahrscheinlich
- eine bestimmte Woche im‡* KirchenDienst bekommen und mit den übrigen Dirigenten nach Beschaffenheit der Umstände wechseln.
- ältere Opern dirigiren, die bisher nicht von den KapellMeistern in Folge Ihrer Contracte dirigirt wurden, sondern dem KirchenCompositeur überlaßen waren.
- Vorproben von den Opern zu halten, worüber jedoch eine beßere und bestimmtere Instruction als die des bisherigen MusikMeisters und KirchenCompositeurs abgefaßt werden wird.
Um jeder Verlegenheit vorzubeugen, erlaube ich mir als AbschlagsZahlung einen Creditbrief auf 150 G. E. G. beizulegen, über welchen Sie frei disponiren können.
Indem ich mit vieler Freude bestimmt darauf rechne, Ew: Wohlgebornen bald hier zu sehen, bitte ich nochmals meine Eile zu entschuldigen, die mir der Abgang der Post auferlegt.
Genehmigen Ew. Wohlgebornen die Versicherung der größten Hochachtung, mit welcher verharre
Ew. Wohlgeborenen
ganz ergebener
HvKönneritz
Dresden d. 1. Decbr 1823.
Apparat
Zusammenfassung
Weber habe ihn bereits für seine ausbleibende Antwort durch Geschäftsüberlastung entschuldigt; der König habe am 29. November bewilligt ihn auf 3 Monate zur Probe anzustellen und bei Bestehen mit 700 rh anzustellen; von der Probezeit sei der König nicht abzubringen; Gegenstand des Dienstgeschäfts sei noch mündlich zu verhandeln, u.a. aber Kirchdienst, ältere Opern dirigieren, Vorproben zu Opern halten; legt ihm als Abschlagszahlung einen Creditbrief bei
Incipit
„Der Kapellemeister von Weber hat es gefälligst übernommen“
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Joachim Veit