Ernst Schleiermacher an Ludewig I., Großherzog von Hessen und bei Rhein in Darmstadt
Darmstadt, Dienstag, 24. Februar 1824
allerhöchste Resolution:
Es werden 40. Carolins für H. von Weber und 10. Carolins für Frau von Chezy bestimmt, welche aus meiner Kasse zu bezahlen sind. Das übrige wird nach dem Antrag genehmiget.
Darmstadt den 24ten Februar 1824. Ludewig.
Für die Richtigkeit der Abschrift
H. Wagner.
pt Dstdt d: 28. Feb: 1824.
Unterthänigste Anzeige!‡
zu M: H. K. M. D. 38. /: M. er: /
Der Kapellmeister Carl Maria von Weber hat mir ein Exemplar des Manuscripts seiner neuesten Oper Euryanthe zugeschickt, um dieselbe Euer Königlichen Hoheit allerunterthänigst zu Füßen zu legen. Ich habe die Gnade, dem Wunsche des Componisten hiermit‡ zu entsprechen, indem ich AllerhöchstDenselben besagtes Exemplar hierbei‡ ehrfurchtsvoll zu überreichen mich beeile.
Kapellmeister von Weber macht‡ zwar nur auf‡ dasjenige Honorar von 30. Carolins für die Composition und von 10. Carolins für die Dichtung des Textes, Anspruch, welches derselbe von andern auswärtigen Theater:Administrations‡Behörden dafür empfangen hat. Ich stelle indeßen dem Allerhöchsten Ermeßen E. K. H. allerunterthänigst anheim, ob AllerhöchstDieselbe dem Kapellmeister von Weber für die vorliegende‡ Composition anstatt des von ihm stipulirten Honorars von‡ 30. Carolins – ein solches‡ von 35 oder 40 Carolins und für die Dichtung des Textes die gedachten weitern 10. Carolins, soviel nämlich‡ derselbe, gemäß Übereinkunft, der Helmina von Chezy von jedem verkauften Exemplar seiner Oper als Honorar zu behändigen hat, aus Allerhöchst: Dero Cabinets:Kaße huldreichst zu bewilligen geruhen‡ und den Allerhöchst bewilligt werdenden Gesammt‡Betrag in einem‡ Wechsel, auf ein Handlungshaus zu‡ Dresden gestellt, an mich‡ gegen Interims:Empfangschein, welchen ich demnächst mit‡ gegen die von demselben‡ dem Componisten zu‡ r[…]‡ten haben‡de Original‡Quittung wieder auslösen würde, einhändigen zu laßen geruhen wollen.
[ungezeichnet] Darmstadt d: 24. Feb: 1824.
Apparat
Zusammenfassung
Weber habe ihm ein Exemplar seiner Euryanthe gesandt, um sie Ludewig zu überreichen; Weber bäte zwar nur um das sonst übliche Honorar für sich und die Dichterin, er empfiehlt aber, mehr zu zahlen u. einen Wechsel gegen zu übersendende Quittung ausstellen zu dürfen; (mit Vermerk Ludewigs vom 24. Februar, dass 40 Carolin für Weber und 10 für die Chézy zu zahlen seien)
Incipit
„Der Kapellmeister Carl Maria von Weber hat mir ein Exemplar“
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Eveline Bartlitz; Joachim Veit
Überlieferung
Themenkommentare
Textkonstitution
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„ Anzeige!“„r Bericht“ durchgestrichen und ersetzt mit „ Anzeige!“
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„hiermit“„dadurch“ durchgestrichen und ersetzt mit „hiermit“
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„s Exemplar hierbei“„s Manuscript“ durchgestrichen und ersetzt mit „s Exemplar hierbei“
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„macht“„streicht“ durchgestrichen und ersetzt mit „macht“
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„auf“„dafür“ durchgestrichen und ersetzt mit „auf“
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„Administrations“durchgestrichen
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„vorliegende“über der Zeile hinzugefügt
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„des von ihm stipulirten Honorars von“über der Zeile hinzugefügt
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„solches“„Honorar“ durchgestrichen und ersetzt mit „solches“
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„nämlich“über der Zeile hinzugefügt
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„geruhen“durchgestrichen
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„ den Allerhöchst bewilligt werdenden Gesammt“„diese Beträge an mich, zur Übersendung an den Componisten“ durchgestrichen und ersetzt mit „ den Allerhöchst bewilligt werdenden Gesammt“
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„einem“durchgestrichen
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„ein Handlungshaus zu“über der Zeile hinzugefügt
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„an mich“über der Zeile hinzugefügt
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„mit“durchgestrichen
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„demselben“durchgestrichen
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„dem Componisten zu“über der Zeile hinzugefügt
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unleserliche Stelle (ca. 3 Wörter)
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„haben“am Rand hinzugefügt
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„Original“über der Zeile hinzugefügt