Adolph Martin Schlesinger an den Musikverlag Friedrich Laue in Berlin
Berlin, Montag, 2. Oktober 1826

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Hr. Laue in Berlin

Aus beigehendem Abdruck des K. P. Privilegiums für die Oper: Oberon v. Weber, werden Sie ersehn daß Niemand, außer mir, berechtigt ist, nicht nur die angeführten, sondern auch ähnliche Arrangements daraus herauszugeben. Sie zeigen nun heute eine Cotillon in Form eines Rondos aus dieser Oper als bei Ihnen erschienen an. Dies kann ich nur als einen Uebetritt des Privilegium annehmen, da unter der Rubrik: Potpourris u. alle ähnliche Arrangements auch das angezogene Rondo zu zählen ist. Da ich nun zwar mit meinen Herren Kollegen in freundschaftlichem Verhältniße lebe, doch aber mein Eigenthumsrecht behaupten muß, so wollte ich Sie höfl. bitten, mir sowohl die Platten als die gemachten Abdrucke des fraglichen Cotillons zu senden, u. über Erstattung Ihrer Auslagen sich mit mir vereinigen zu wollen. In dieser Erwartung &

[ohne Unterschrift]

Apparat

Zusammenfassung

aus beiliegendem Abdruck des Privilegiums für Webers Oberon werde er ersehen, dass Schl. allein berechtigt ist, Arrangements hg.; der heute von Laue angezeigte Cottillon in Form eines Rondo sei daher ein Verstoß gegen das Pr., er bitte freundschaftlich, die Platten zu übersenden und seine Auslagen anzugeben

Incipit

Aus beigehendem Abdruck des K. P. Privilegiums für die Oper: Oberon

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Kopie: Erzhausen (D), Archiv des Verlags Robert Lienau (D-ERZrl)
    Signatur: Kopierbuch 1826–1833, S. 62–63

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