Adolph Martin Schlesinger an Morin in Stettin
Berlin, Freitag, 20. Oktober 1826

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Herrn Morin in Stettin.

Gestern wurde hier bei den Musikhändlern Lischke und Hoffmann & Wolff eine hier in Berlin nachgedruckte Ouv. des Oberon von der Polizey in Beschlag genommen und es ergab sich aus den Büchern, daß auch Sie 2 Expl v H & W. erhalten haben. Eine solche Verfahrungsart, kann sicher von Niemanden gebilligt werden, demnach thut es mir leid daß das Gericht Sie deshalb in Anspruch nehmen wird, da die Oper unser Eigenthum und die Untersuchung in den Händen der Polizei. Ich gebe Ihnen den freundschaftlichen Rath d. 2 Expl. sogleich der hiesigen Polizey einzusenden weil es das einzige Mittel ist, sich schuldlos zu zeigen. Ich hoffe Sie werden darin meine gute Absicht erkennen und in Zukunft nie wieder einen Nachdruck meines Verlages verkaufen.

[ohne Unterschrift]

Apparat

Zusammenfassung

in den Büchern von Lischke u. Hoffmann sei bei der Beschlagnahmung des Raubdrucks der Oberon-Ouvertüre festgestellt worden, dass auch M. 2 Exemplare erhalten hat; rät ihm, diese zurückzusenden, um sich vor polizeilichen Mitteln zu schützen

Incipit

Gestern wurde hier bei den Musikhändlern Lischke und Hoffmann

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Entwurf: Erzhausen (D), Archiv des Verlags Robert Lienau (D-ERZrl)
    Signatur: Kopierbuch Schlesinger 1826–1833, S. 72

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