Stellungnahme Carl Maria von Webers zu den Rechten am Freischütz-Klavierauszug
Anzeige.
Wir glauben, daß es dem musikliebenden Publikum nicht unangenehm sein wird, folgende Anzeige des Herrn C. M. v. Weber, in Betreff des Klavier-Auszugs des "Freischütz", zu lesen, und theilen daher solche wörtlich mit.
"Auf Verlangen bezeuge und bestätige ich hiermit, daß Niemand, wer es auch sei, die Partitur der Oper: "Der Freischütz", von mir mit der Erlaubniß erhalten habe, einen Klavier-Auszug derselben daraus zu verfertigen und durch den Druck zu verbreiten, sondern daß ich dieses Recht einzig und allein Herrn Adolph Martin Schlesinger, Buch- und Musikhändler in Berlin, übertragen habe, und alle anderweitige Ausgaben eines Klavier-Auszugs dieser Oper nur als eine Beeinträchtigung seiner Rechte und als unrechtliche Aneignung seines Eigenthums ansehen kann. Dresden, den 25. August 1822.
Carl Maria von Weber,
Königl. Sächsischer Kapellmeister.["]
Apparat
Verfasst von
Zusammenfassung
Anzeige von Carl Maria von Weber mit einer Einführung von Schlesinger betreffs des Verbots von Nachdruck seines Klavierauszuges zum „Freischütz“ und der alleinigen Übertragung der Vervielfäligungsrechte an Schlesinger; vgl. dazu Festschrift für Joachim Veit
Entstehung
25. August 1822
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Schreiter, Solveig
Überlieferung in 2 Textzeugen
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1. Textzeuge: Zeitung für Theater, Musik und bildende Künste zur Unterhaltung gebildeter, unbefangener Leser. Eine Begleiterinn des Freimüthigen, Bd. 2, Nr. 35 (31. August 1822), S. 140
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2. Textzeuge: Kopie: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung (D-B)
Signatur: Weberiana Cl. V [Mappe XIX], Abt. 5D, in Nr. 193Quellenbeschreibung
- Kopie von Friedrich Wilhelm Jähns nach dem Original (offenbar im Verlagsarchiv), enthält nur den Text Webers (ohne Schlesingers Einleitung); vgl. dazu auch Weberiana, Heft 23, S. 87