Stellungnahme Carl Maria von Webers zu den Rechten am Freischütz-Klavierauszug
Anzeige.
Wir glauben, daß es dem musikliebenden Publikum nicht unangenehm sein wird, folgende Anzeige des Herrn C. M. v. Weber, in Betreff des Klavier-Auszugs des "Freischütz", zu lesen, und theilen daher solche wörtlich mit.
"Auf Verlangen bezeuge und bestätige ich hiermit, daß Niemand, wer es auch sei, die Partitur der Oper: "Der Freischütz", von mir mit der Erlaubniß erhalten habe, einen Klavier-Auszug derselben daraus zu verfertigen und durch den Druck zu verbreiten, sondern daß ich dieses Recht einzig und allein Herrn Adolph Martin Schlesinger, Buch- und Musikhändler in Berlin, übertragen habe, und alle anderweitige Ausgaben eines Klavier-Auszugs dieser Oper nur als eine Beeinträchtigung seiner Rechte und als unrechtliche Aneignung seines Eigenthums ansehen kann. Dresden, den 25. August 1822.
Carl Maria von Weber,
Königl. Sächsischer Kapellmeister.["]
Editorial
Summary
Anzeige von Carl Maria von Weber mit einer Einführung von Schlesinger betreffs des Verbots von Nachdruck seines Klavierauszuges zum “Freischütz” und der alleinigen Übertragung der Vervielfäligungsrechte an Schlesinger; vgl. dazu Festschrift für Joachim Veit
Creation
25. August 1822
Responsibilities
- Übertragung
- Schreiter, Solveig
Tradition in 2 Text Sources
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1. Text Source: Zeitung für Theater, Musik und bildende Künste zur Unterhaltung gebildeter, unbefangener Leser. Eine Begleiterinn des Freimüthigen, vol. 2, Nr. 35 (31. August 1822), pp. 140
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2. Text Source: Copy: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung (D-B)
Shelf mark: Weberiana Cl. V [Mappe XIX], Abt. 5D, in Nr. 193Physical Description
- Kopie von Friedrich Wilhelm Jähns nach dem Original (offenbar im Verlagsarchiv), enthält nur den Text Webers (ohne Schlesingers Einleitung); vgl. dazu auch Weberiana, Heft 23, S. 87