Erwiderung (an Carl Courtin)

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Erwiederung.

Ich schätze Herrn C. Courtin in vielfacher Hinsicht sehr, und würde Ihn daher gewiß nie ohne genügende Ueberzeugung für den Verfasser (wenn gleich, wie ich bescheiden genug that, ohne Ihn beim Namen zu nennen) erklärt haben.* Wenn Ihm aber, wie seine vorstehende Erklärung beweis’t, daran liegt, die öffentliche Meinung hierüber zu berichtigen, so darf Er ja nur die löbl. Redact. d. Bad. Mag. auffordern, gleich im nächsten Blatte zu erklären:

„Daß nicht Hr. C. Courtin das Extrablatt Nro. 7. habe drucken lassen.“

Dies Zeugniß weigert keine Redaction, wenn sie es der Wahrheit gemäß ertheilen kann.

G. Giusto.

Apparat

Generalvermerk

Zuschreibung nach Sigle

Kommentar: Der Text nimmt Bezug auf die in der gleichen Nummer unmittelbar vorangehende Erklärung von Carl Courtin zu 1811-V-88; vgl. Abdruck des Textes im Kommentar in Weber-Studien, Bd. 4/1, S. 361, Text [II].

Die von G. Weber hier verlangte Erklärung wurde von der Redaktion abgelehnt; vgl. Kom. in Weber-Studien, Bd. 4/1, S. 362, Text [III]. Zur Stellung dieser Erwiederung im sogenannten Diamone-Streit vgl. gesamten Kom. in Weber-Studien, Bd. 4/1, S.359–362.

Entstehung

Überlieferung

  • Textzeuge: Badisches Magazin, Jg. 1, Nr. 239 (8. Dezember 1811), S. 956

    Einzelstellenerläuterung

    • „Herrn C. Courtin … nennen) erklärt haben.“G. Weber hatte im Badischen Magazin (1811-V-88) Carl Courtin als Verfasser der Kritik in der Extrabeilage Nr. 7 zum Badischen Magazin, Jg. 1, Nr. 236 (5. Dezember 1811) benannt.

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