Heinrich Jaques an Thomas G. Bullen in London
Wien, Dienstag, 7. März 1876

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Apparat

Zusammenfassung

teilt ebenso wie sein Klient Max Maria von Weber die in Bullens Brief vom 26. Februar geäußerte Anschauung, dass die Auseinandersetzung zwischen Weber und O. Gössell um das Autograph des Peter Schmoll möglichst in Güte beigelegt werden solle; Weber liege viel daran, dass die „Reliquie“ seines Vaters in würdige Hände komme und zugänglich bliebe; die Vollmacht vom 24. September 1859 bezöge sich lediglich auf den Verkauf des Copyrights, nicht auf den des Autographs, zu dessen Verkauf sei Weber nie bereit gewesen und habe entsprechende Kaufangebote immer zurückgewiesen; der Verkauf des Copyrights am Oberon durch C. M. von Weber an Welsh and Hawes hatte auch keine Auswirkungen auf das Autograph, das in Familienbesitz verblieb; Gössell sei in den Verhandlungen von 1859 nie als Käufer aufgetreten und habe das Autograph nur befristet zwecks Verifizierung der Autorschaft erhalten, danach sei es gegen eine Kopie ausgetauscht worden; obwohl Gössell die Kopie zurückgesandt habe, habe sie weiterhin immer zu seiner Disposition gestanden; da jede authentische Kopie das Werk zur Gänze enthalte, beinhalte der Verkauf des Werks, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht auch jenen des Autographs; im Prozessfalle würde Jaques diese Rechtsansicht vertreten und sieht wenig Aussicht für eine entgegengesetzte Beurteilung

Incipit

Auch ich und mein Client theilen die allgemeine Anschauung

Überlieferung

  • Textzeuge: Dresden (D), Stadtmuseum
    Signatur: SMD_SD_2021_00281.1-2_2

    Quellenbeschreibung

    • 3 Bl. (5 b. S. o. Adr.)

    Provenienz

    • Schenkung von Fiona Mather (Ururenkelin von O. Gössell) an das Dresdner Stadtmuseum 2021

    Dazugehörige Textwiedergaben

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