Erlass des Nürnberger Stadtrats
Nürnberg, Freitag, 4. November 1791
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Dem hiesigen Schuzverwandten und Sprachmeister Franz Anton v. Weber ist gebettenermaßen dahin zu willfahren, daß ihm diesen Winter über, gegen Beobachtung des Erforderlichen und Leistung der gewöhnlichen Caution; wegen der in hiesigen Gasthöfen zu logiren habenden Akteurs, erlaubt seyn solle, in dem hiesigen Opernhauß theatralische Vorstellungen zu geben*. An|bey aber selbigem zu bedeuten, daß, wenn er gesonnen seye in hiesigem Opernhauß Veränderungen zu machen, er vordersamst dießfalls bey dem Löbℓ: BauAmt anzufragen habe.
[Mitteilung an:]
BauAmt.
Kriegs Amt.
Bürgermeister jun.
Apparat
Entstehung
4. November 1791
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Ziegler, Frank
Überlieferung
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Textzeuge: Nürnberg (D), Staatsarchiv Nürnberg (D-Nsa)
Signatur: Ratsverlässe Nr. 4240 (= 1791/92, Nr. 7; 13. Okt. bis 9. Nov. 1791), S. 82f.Dazugehörige Textwiedergaben
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EV: Theodor Hampe, Die Entwicklung des Theaterwesens in Nürnberg von der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bis 1806 (Teil II), in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg, Heft 13(1899), S. 225
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Wiederabdruck: Theodor Hampe, Die Entwicklung des Theaterwesens in Nürnberg von der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bis 1806, Nürnberg 1900, S. 351
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Einzelstellenerläuterung
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„… Opernhauß theatralische Vorstellungen zu geben“Die Winterspielzeit der Weberschen Gesellschaft begann am 10. November 1791; vgl. Ziegler, Wanderbühnenbetrieb, S. 141.