Erlass des Nürnberger Stadtrats
Nürnberg, Donnerstag, 5. Juli 1792

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Dem Schauspiel-Director Franz Anton v: Weber ist sein Gesuch, ihme zu erlauben, künftigen Sonntag, bey Ankunft der Allerhöchsten Herrschaften*, eine Oper aufführen zu dörfen, unter Vorstellung der hiebey obwaltenden erheblichen Bedenklichkeiten; zu benehmen*.

[Mitteilung an:]
KriegsAmt.
Bürgermeister,
Jun:

Apparat

Entstehung

5. Juli 1792

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Ziegler, Frank

Überlieferung

  • Textzeuge: Nürnberg (D), Staatsarchiv Nürnberg (D-Nsa)
    Signatur: Ratsverlässe Nr. 4250 (= 1792/93, Nr. 4; 5. Juli bis 1. Aug. 1792), S. 4

    Dazugehörige Textwiedergaben

    • EV: Theodor Hampe, Die Entwicklung des Theaterwesens in Nürnberg von der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bis 1806 (Teil II), in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg, Heft 13(1899), S. 225f.
    • Wiederabdruck: Theodor Hampe, Die Entwicklung des Theaterwesens in Nürnberg von der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bis 1806, Nürnberg 1900, S. 351f.

    Einzelstellenerläuterung

    • „… bey Ankunft der Allerhöchsten Herrschaften“Der Nürnberger Friedens- und Kriegs-Courier, 1792, Nr. 160 (5. Juli) enthielt die Nachricht, „daß Se. Majestät, der König Franz, am Sonntag, dem 8. d. nebst der Königin Majestät, 2 Erzherzogen und 2 Erzherzoginnen königl. Hoheiten hier eintreffen werden.“ Franz II. befand sich auf dem Weg zur Kaiserkrönung in Frankfurt/Main (14. Juli 1792). Im Bericht in Nr. 167 (13. Juli) ist neben dem Monarchen und dessen Frau Maria Theresia nur Erzherzog Joseph (1776–1847) erwähnt.
    • „… obwaltenden erheblichen Bedenklichkeiten; zu benehmen“Grund für die Ablehnung war möglicherweise der Umstand, dass die Stadtmusici anderweitig beschäftigt waren. Franz II. stieg mit seinem Gefolge im Gasthaus Zum roten Hahn ab; im Bericht des Nürnberger Friedens- und Kriegs-Courier, 1792, Nr. 167 (13. Juli) liest man dazu: „Am Abend wurden etliche gegen den Gasthof zum rothen Hahnen und auf dem Roßmarkt befindliche Häuser, von ihren resp. Herren Besitzern beleuchtet; während der Illumination aber von dem Stadtmusikchor eine wohl besezte Serenade aufgeführt.“

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