Erlass des Nürnberger Stadtrats
Nürnberg, Donnerstag, 16. Februar 1792

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Dem hiesigen Schuzverwandten und Schauspieler Franz Anton v. Weber ist, auf sein angebrachtes Gesuch, um Erlaubniß, seine theatralische Vorstellungen bis zu Eintritt der Char Woche geben zu dörfen, ein für allemal zu bedeuten, daß ihm selbige bis Sonntag Oculi /: mit Ausnahme der künftigen Woche :/ die Eröfnung des Theaters verstattet seyn solle. Anbey aber ist selbiger anzuwei|sen durchgehends gute moralische Stücke aufzuführen.

[Mitteilung an:]
KriegsAmt.

Apparat

Entstehung

16. Februar 1792

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Ziegler, Frank

Überlieferung

  • Textzeuge: Nürnberg (D), Staatsarchiv Nürnberg (D-Nsa)
    Signatur: Ratsverlässe Nr. 4244 (= 1791/92, Nr. 11; 3. bis 29. Febr. 1792), S. 45f.

    Dazugehörige Textwiedergaben

    • EV: Theodor Hampe, Die Entwicklung des Theaterwesens in Nürnberg von der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bis 1806 (Teil II), in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg, Heft 13(1899), S. 225
    • Wiederabdruck: Theodor Hampe, Die Entwicklung des Theaterwesens in Nürnberg von der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bis 1806, Nürnberg 1900, S. 351

Textkonstitution

  • „selbige“durchgestrichen
  • „ist“über der Zeile hinzugefügt

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