Ministerium des Innern (Martin Gotthard Oberländer) an Caroline von Weber in Dresden
Dresden, Dienstag, 4. Juli 1848
An
Frau Caroline verw: Kapell-
meister von Weber
hier‡
in
Abzugeben beim Hausbesitzer
Unger Nro. 34
pressant.
Sr. Königliche Majestät haben zwar auf den Vertrag, welchen das Ministerium des Innern über das von Ihnen unterm 9/12ten Mai dieses Jahres angebrachte Gesuch, nach dessen Erörterung und Begutachtung durch die Leipziger Kreis-Direction zu erstatten gehabt hat, beschlossen, daß über die 25jährige Verlängerung der Schutzfrist, welche der Schlesingerschen Buch- und Musikalienhandlung zu Berlin rücksichtlich der von ihr herauszugebenden von Weber’schen Opernpartituren gesetzlich zustehen wird, eine Urkunde nach dem hier beiliegenden Entwurfe ausgefertigt werden solle.
Bevor dies aber erfolgen kann, haben Sie entweder den Beitritt der übrigen Erben zu dem von Weber’schen Nachlass zu ihrem Gesuch oder den Nachweis beizubringen, daß und wie das Eigenthum an den sechs Partituren auf | Sie ausschließlich übergegangen ist.
Dresden, den 4ten Juli, 1848.
Ministerium des Innern.
[eigenhändig:] Oberländer
An
Frau Caroline verw.
Kapellmeister von Weber
hierselbst.
Apparat
Zusammenfassung
Caroline von Weber hatte im Mai beim Min. d. Innern beantragt, dass die 25-jährige Verlängerung der Schutzfrist für die Publikation der Opernparituren Webers im Verlag Schlesinger beurkundet wird. Der Kgl. Hof verlangt jedoch zunächst, dass die übrigen Erben entweder sich dem Gesuch anschließen oder dass sie beweist, wie sie in den alleinigen Besitz der sechs Partituren gekommen ist
Incipit
„Sr. Königliche Majestät haben zwar auf den Vortrag“
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Eveline Bartlitz