Direktion des Königsstädtischen Theaters an die General-Intendantur der Königlichen Schauspiele in Berlin
Berlin, Montag, 5. März 1827

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In dem unter dem 15ten Juni 1826 von uns eingereichten Repertoir ist die Oper: Oberon von Weber unter andern aufgeführt. Gegen die Aufnahme und Aufführung dieser Oper ward unterm 19ten Juni von dem Hochlöblichen Comité der Königlichen Schauspiele protestirt:

1, weil dieselbe zu der uns erlaubten Gattung wahrscheinlich nicht gehöre,

2, weil es nicht erwiesen sey, daß wir uns im rechtmäßigen Besitz derselben befinden,

3, weil der Componist sie den Königlichen Bühnen versprochen habe.

Wir erwiederten darauf unterm 8ten July, daß wir diese Protestation nicht eher berücksichtigen könnten, als nicht die Thatsachen auf welche sie sich gründet, erwiesen wären.

Seit dieser Zeit ist die Sache in suspenso geblieben. Neuerdings brachten wir in Erfahrung daß Eine Königl: Hochlöbl: General-Intendantur sich mit den Weberschen Erben über den Besitz jener Oper, nicht habe einigen können.

Da nun dieselbe, obwohl sie seit dem 15ten December als Concurrenz-Stück verfallen war, nicht auf das Repertoir der Königlichen Bühne gebracht wurde, und wir uns aus dem gedruckten Buche überzeugten, daß dieselbe fast Scene für Scene der uns ohne Widerspruch zugestandenen Wranitzkyschen Oper gleichen Namens nachgeschrieben ist, und sich von derselben nur dadurch unterscheidet, daß sie | drei entschiedene Buffo-Parthien enthält, und durchgängig komischer genommen ist, so durften wir nicht säumen, mit den hiesigen Bevollmächtigten der Weberschen Erben in Unterhandlung zu treten. Die Letzteren haben zum Abschluß eines Contrakts geführt, welcher uns den Alleinbesitz dieser Oper sichert, und, wie wir überzeugt worden sind, von Seiten der v: Weberschen Bevollmächtigten nicht eher vollzogen worden ist, als bis Eine Königl: Hochlöbl: General-Intendantur von dem bevorstehenden Abschluß eines solchen Vertrages vorher unterrichtet worden war.

Wiewohl wir nach allen diesen Umständern zu dem sichern Schluß berechtigt sind, daß Eine Königl: Hochlöbl: General-Intendantur, indem sie die Annahme dieser Oper ihrer Convenienz nicht gemäß fand, nicht beabsichtigen könnte, uns dieselbe ferner streitig zu machen, vielmehr voraussetzen dürfen, daß zur Ehre des verewigten Meisters der baldigen Darstellung derselben auf unserer Bühne, kein Hinderniß in den Weg treten werde; so halten wir uns doch verpflichtet, Einer Königl: Hochlöbl: General-Intendantur von der Lage der Sache ergebenst Anzeige zu machen, und um eine, unsere gerechten Erwartungen hoffentlich entsprechende definitive Erklärung gehorsamst zu bitten.

Berlin den 5ten März 1827.Die Direktion des Königsstädtischen Theater Aktien-Vereins.
Kunowski. Mundt. Weidinger. Graumann. Sperling. Schellhorn*

An
Eine Königl: Hochlöbl: General-Intendantur der Königl: Schauspiele.

Apparat

Zusammenfassung

Mitteilung über Erwerb der Partitur des Oberon und Absicht der Aufführung; Begründung, warum das Libretto der Oper den Konzessionen der Königsstädtischen Bühne entspräche; Stellungnahme von Seiten der Königlichen Schauspiele erbeten

Incipit

In dem unter dem 15ten Juni 1826 von uns eingereichten Repertoir

Überlieferung

  • Textzeuge: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung (D-B)
    Signatur: Mus. ms. theor. 1018, Bl. 31

    Quellenbeschreibung

    • Kopisten-Abschrift für Brühls Acta Privata zum Oberon

    Einzelstellenerläuterung

    • „… Graumann . Sperling . Schellhorn“Der Direktion gehörten zu diesem Zeitpunkt neben Kunowski an: der Weinhändler H. F. Mundt, der Kaufmann J. H. Weidinger, der Chaussee-Pächter C. A. Graumann, der Rats-Maurermeister C. H. Sperling sowie der Rats-Zimmermeister J. H. Schellhorn.

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