Fürstbischöfliche Rentkammer an den Magistrat der Stadt Eutin
Eutin, Freitag, 19. Januar 1787

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Es wird dem hiesigen Stadt-Magistrat angebogene Abschrift des dem Kapellmeister von Weber ertheilten Musik privilegii, hieneben zugefertiget, um dieses privilegium gehörig zur öffentlichen Wissenschaft zu bringen, und sodann den privilegiatum bei dem Inhalte desselben bei allen vorkommenden Gelegenheiten zu handhaben, und zu schützen.

Gegeben, unter dem vorgedruckten Fürst-Bischöflichen Kammer-Insiegel, auf der Residenz Eutin, den 19ten Januar 1787.

Zur Fürstℓ. Bischöfℓ. Lübeckℓ. Rente-Kammer verordnete Präsident und Räthe.
HCv Lowtzow
[gegengezeichnet]: Brandt.

Apparat

Zusammenfassung

Bekanntgabe, dass Franz Anton von Weber das Privileg als Stadtmusikus von Eutin erhalten hat

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Frank Ziegler

Überlieferung

  • Textzeuge: Eutin (D), Stadtarchiv Eutin
    Signatur: Akte SAE 264, Bl. 70

    Quellenbeschreibung

    • 1 DBl. (1 b. S. o. Adr.)
    • von Kopistenhand mit originaler Unterschrift
    • mit Vermerk: „ins: d: 15ten Feb: 1787. | Publ: Eutin in Curia d: 22sten Febr: | 1787. in præs: Senat: et Deputator: coctu.“

    Dazugehörige Textwiedergaben

    • Matthias Viertel, Carl Maria von Weber und Eutin 1786–1986, Eutin 1986, S. 14 (Faks.)

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