Wolf Adolph August von Lüttichau an König Johann I. von Sachsen in Dresden
Dresden, Dienstag, 26. April 1859

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  • 1859-01-04: to Ministerium des Königlichen Hauses in Dresden
  • 1859-01-10: from Ministerium des Königlichen Hauses in Dresden

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An S.e Königliche Majestät von Sachsen & & &
Das Weberdenkmal betr.

Durch allerhöchstes Rescript vom 18. November vorigen Jahres ist allergnädigst genehmigt worden, daß von der Kgl. musikalischen Kapelle zu einer Zeit, deren Bestimmung der Kgl. Generaldirection allergnädigst anheim gestellt worden, unter Mitwirkung des Kapellmeisters Lißst zu Weimar, ein Conzert im Kgl. Hoftheater gegeben und daß der hierbei erzielt werdende Ertrag dem Fond für das allhier zu errichtende Weberdenkmal überlassen werde, hierauf indeß, nachdem Lißst seine früher in Aussicht gestellte Zusage wieder zurück genommen, durch Schreiben des Ministeriums des Kgl. Hauses vom 10. Januar dieses Jahres | angeordnet worden, daß die Veranstaltung dieses Conzertes vor der Hand auf sich beruhen solle. Inzwischen sind zur Aufbringung der zur Herstellung des Denkmals immer noch mangelnden Summe, von mehreren anderen Hofbühnen, Kapellen und Stadttheatern auf’s neue Vorstellungen und Conzerte veranstaltet, und auch von der hiesigen Kgl. musikalischen Kapelle der dringende Wunsch wiederholt worden, zu Ehren Webers und zum Besten des ihm hier zu errichtenden Monumentes im Kgl. Hoftheater ein Conzert veranstalten zu dürfen, für welches der bekannte Pianist Hofkapellmeister Alexander Dreischock, der diesen Winter unter Mitwirkung der Kgl. musikalischen Kapelle hier einige mit größtem Beifall aufgenommene Conzerte gegeben, seine Theilnahme durch Vortrag mehrerer Weberscher Compositionen auf dem Flügel, bereits zugesichert hat. | Da ich nun, um der Theaterkasse keinen Verlust zu bereiten, einen der gewöhnlichen Theaterabende zu diesem Zwecke nicht in allerunterthänigsten Vorschlag bringen, doch aber der Bestrebung der Kapelle zum Besten des Denkmals meine devoteste Verwendung nicht versagen kann, so wage ich, nach dem Vorgange der mit Allerhöchster Genehmigung am 5. Mai 1855. im Kgl. Schauspielhause stattgefundenen großen Musikaufführung zum Besten des Unterstützungsfonds für die Wittwen und Waisen des Kgl. Hoftheaters, bei Ew. Königl. Majestät um allergnädigste Bewilligung des submissest erwähnten Conzertes allerunvorgreiflichst am 5. Mai dieses Jahres im Kgl. Hoftheater hierdurch allerunterthänigst nachzusuchen.

Wolf Adolph August von Lüttichau.

Editorial

Summary

andernorts haben mehrere Benefizkonzerte und -vorstellungen zugunsten des zu errichtenden Weber-Denkmals stattgefunden, auch die Königliche Kapelle in Dresden habe mehrfach den Wunsch geäußert, ein solches Konzert zu veranstalten; Alexander Dreyschock habe zugesagt, bei einem solchen Benefizkonzert mit der Kapelle Werke Webers zu spielen; bittet, das Konzert am 5. Mai im Hoftheater ansetzen zu dürfen

Incipit

Durch allerhöchstes Rescript vom 18. November vorigen Jahres ist allergnädigst genehmigt worden

Responsibilities

Erschließung
Frank Ziegler
Übertragung
Ortrun Landmann

Tradition

  • Text Source: Dresden (D), Sächsisches Hauptstaatsarchiv (D-Dla)
    Shelf mark: Bestand 10711 (Ministerium des Königlichen Hauses), Loc. 50,3F, Bl. 2f.

    Physical Description

    • Brief von Kanzlistenhand mit originaler Unterschrift
    • mit Genehmigungsvermerk des Ministers Heinrich Anton von Zeschau vom 28. April 1859
    • Kanzlistenschrift (unter Verwendung vorwiegend der rechten Seitenspalten)

    Corresponding sources

    • Ortrun Landmann, Wie es zur Weber-Gruft und zum Weber-Denkmal in Dresden kam. Ein Bericht nach Archiv-Akten, in: Weberiana, Heft 24 (2014), S. 58-59

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