Wilhelm zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein to Carl Graf von Brühl in Berlin
Berlin, Friday, March 3, 1826

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AdH. General-Intendanten Grafen von Brühl

Indem ich den richtigen Empfang Ew. Hochgℓ. verehrlichen Schreiben[s] vom 27ten v. M. bemerke, so danke ich Ihnen zwar verbindlichst für dessen Inhalt, aber was die Angelegenheit der Oper Euryanthe betrift, so glaube ich, daß es in jeder Beziehung das Beste ist, diesen Gegenstand auf sich beruhen zu lassen; ich habe sämtlich denselben betrefende piecen und auch selbst ein- Gutachten, welches ich mir von drey achtungswerthen Männer[n] habe geben lassen, einstweilen reponirt*; ich werde diesen Gegenstand nicht wieder zur Sprache bringen, wenn Ew. Hochgℓ. Hierzu nicht selbst die Veranlassung geben; nur glaube ich Ihnen noch | bemerken zu müssen, daß Sr: Majestät misbilligt haben, daß ich Ihren Antrag wegen der Bewilligung des Honorars von 800 rh genehmigt habe und daß der H. Maria von Weber in Darmstadt für diese Oper nur ein Honorar von 30 Carolin und in München ein Honorar von 50. Louisd’or empfangen hat.

Ich bin sehr weit entfernt zu glauben, daß Ew. Hchgℓ. bei dieser Angelegenheit mit Willen eine falsche und unrichtige Angabe gemacht haben; ich kann mich auch irren, wenn man aber einen Irrthum einsieht gemacht hat, so ist es am besten und kürzesten ihn anzuerkennen, als denselben durch allerhand Scheingründe bekleistern zu wollen – bei einer Administration müssen | immer die Ackten genau nachgesehen werden und ich kann Ihnen dieses nicht genug empfelen. Ew. Hgbℓ. verursachen sich sonst eine Menge von unnöthige[n] Schreibereien.

Wenn es sich ergiebt, daß in Angelegenheiten, wo Sr: Majestät Ihr Gutachten erfordern, Ihre Ansicht von der des Ministeriums des Königl. Hauseß abweicht, so ist es ganz der bestehenden Verfassung angemessen daß Sie Sr: Majestät die verschiedenen Ansichten vortragen und das weitere der Allerhöchsten Entschließung anheim gestellt bleibt; sobald Sr: Majestät einmal entschieden haben, so hört | meine Ansicht auf und ich führe pünktlich und treu die Befehle des Königs aus; es kann mich daher durchaus nicht kränken, wenn Ew. Hchgℓ. Ihre dem Ministerium ganz entgegen gesezte Meinung vortragen, nur muß ich nach denen statt findenden Bestimmungen bitten, daß sie mir jedesmal die Abschrift Ihres Berichts mittheilen; mir ist es überhaupt angenehm und beruhigend, wenn Ew. Hochgℓ. jedesmal und so oft eine Verschiedenheit der Ansichten existirte und Sie sich nicht von der Zweckmäßigkeit der Bestimmungen des Ministeriums | überzeugen können, die Angelegenheit zur Allerhöchsten Entscheidung bringen; sobald Sr: Majestät bestimmt haben, so hört jede Verantwortlichkeit des Ministeriums auf: dieses ist viel besser, als wenn durch weitläuftige Correspondenzen die Geschäfte verschleppt werden, wie eine Menge von Fällen dieser Art vorliegen und ich mich zum Besten des Dienstes doch zulezt noch genöthiget sehe, Hierinne einen andern und rascheren GeschäftsGang einzuführen.

Ich habe Ew. Hochgℓ schon bei mehreren Gelegenheiten zu bemerken die Ehre gehabt, daß ich in Königℓ DienstSachen die Persohnen durchaus | nicht berücksichtige; wo von dem Königℓ Interesse, welches meiner Verantwortlichkeit mit übergeben, die Frage ist, kenne ich weder Freundschaft, Verwandschaft weder Verehrung noch Liebe pp; wenn dabei von wohlwollenden Berücksichtigung[en] oder Begünstigungen die Rede ist, so erlaube ich mir weder das eine noch das andere; diese können nur allein von Sr: Majestät Gnade ausgehen und ich erlaube mir auch nicht über Einen einzigen Thaler extraordinair zu disponiren, ohne nicht die Befehle und Bewilligung Sr: Majestät einzuholen oder wenn diese Bewilligung unvermeidlich ist, solche zu Allerhöchsten Kenntnis gebracht zu haben.

Mir ist es viel angenehmer, wenn | man mich für einen strengen als für einen nachgebenden gutmüthigen Verwalter hält; nach diesem kleinen Glaubens Bekenntnis müssen Ew. Hchgℓ. mich persönlich und die Bestimmungen Verwaltung des Ministeriums beurtheilen.

Was nun die Angelegenheit des Musiker[s] Schultze betrift, so beruht meine unter dem 4ten v. M. an Ew. Hochgℓ erlassene Antwort, auf ein Protocoll vom 7ten Aprill 1825., von welchem ich Ihnen in der Anlage einen Auszug den Schultze betrefend übersende, Ew. Hochgℓ haben dieses Protocoll mit unterzeichnet und in Gewissheit der in demselben enthaltenen Bestimmung haben Sie unter dem 10ten July v. J. die nöthigen Anträge in Betref der Anstellung | des Gabrielski bei dem Ministerium gemacht und unter dem 14ten July die Antwort von demselben erhalten, wie Sie dieses alles in Ihren Ackten finden werden. Diese Verhältnisse werden Ew. Hochgℓ in Ihrem Bericht an Sr: Majestät anzeigen und was Allerhöchstdieselben alsdann beschließen, muß man abwarten.

[ohne Unterschrift]

Editorial

Summary

möchte den Gegenstand “Euryanthe” auf sich beruhen lassen; der König hat die Genehmigung des Honorars über 800 rh für Weber missbilligt; desweiteren findet S.-W. es nicht schlimm, wenn Brühl anderer Meinung als er selbst bzw. das Ministerium sei und bittet um ehrliche Begutachtung bzw. immer um Abschriften von Brühls Berichten; den Flötisten Schulz betreffend erinnert er Brühl an das Protokoll vom 7. April 1825

Incipit

Indem ich den richtigen Empfang Ew. Hochgℓ. verehrlichen Schreiben[s]

Responsibilities

Übertragung
Eveline Bartlitz

Tradition

  • Text Source: Berlin (D), Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz (D-Bga)
    Shelf mark: I. HA Rep. 100, Ministerium des Königlichen Hauses, Nr. 1069, Etat und das Kassenwesen der Kgl. Theater, Bl. 94–97

    Physical Description

    • e. Entwurf

Text Constitution

  • “und in München ein Honorar von 50. Louisd’orcrossed out
  • “einsieht”crossed out
  • “weder Verehrung noch”crossed out
  • “Bestimmungen”crossed out

Commentary

  • “… habe geben lassen, einstweilen reponirt”reponieren: zurücklegen, einordnen.

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