Fürstbischöfliche Fideikommiss-Administration an Matthias Carstens in Eutin
Eutin, Freitag, 1. September 1786

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Rescript an d. K. R. und O. I. Carstens wegen d. musical. Aufwartung im Gute Stendorf.

Demnach ihr Inste Claus Lunau in Sagau sich bei der Administration, unter Vorzeigung des von dem hiesigen Kapellmeister vWeber, als privilegirten Musicanten in den Herzogl.n ältern F. C. Gütern, erhaltenen Heuer Contracts über die musicalische Aufwartung im Gute Stendorf, darüber beschweret, dass die beiden Musicanten Joh. Harms, und Otto Müller, in Casseedorf, sich zeither verschiedentl., und namentl. beim Erndte-, und Pfingst-, ingl.n einem Wette-Bier in Casseedorf, unterfangen mit Musik aufzuwarten, und seinem Rechte Eintrag zu thun; mit Bitte ihn bei seinem Rechte zu | schützen; so wird dem K. R. und O. I. Carstens hiemittelst aufgegeben: jene beiden Musicanten nicht nur dazu anzuhalten dass sie sich mit dem Insten Cl. Lunau wegen der vorangezeigten unbefugten musicalischen Aufwartungen abzufinden, sondern ihnen auch ernstl., und bei Strafe, an zu verbieten, befehlen dem Rechte des Cl. Lunau weiter keinen Abbruch zu thun, und im Gute Stendorf nicht mit Musik aufzuwarten*.

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Editorial

Summary

Claus Luna(u) soll als Pächter der Musikprivilegien für die Güter außerhalb Eutins wegen der widerrechtlichen Musik-Aufwartungen von Johann Harm(s) und Otto Müller entschädigt werden

Incipit

Demnach Ihr Inste Claus Lunau in Sagau

Responsibilities

Übertragung
Frank Ziegler

Tradition

  • Text Source: Eutin (D), Schlossarchiv Eutin
    Shelf mark: Güter-Administration, III, Gewerbe, in: Nr. 4 betr. Musikprivilegien für die älteren und jüngeren Fideicommißgüter 1786–1866

    Physical Description

    • 2 b. S.

Text Constitution

  • “beim”added in the margin
  • “an”added above
  • “verbieten”crossed out
  • “befehlen”added above
  • “nicht”added in the margin

Commentary

  • K. R.abbreviation of “Kammer Rat”.
  • O. I.abbreviation of “Ober Inspektor”.
  • “… Stendorf nicht mit Musik aufzuwarten”Die Aufforderung an Carstens wurde am 7. Oktober 1786 nochmals wiederholt, gefolgt von einer Weisung von Kenne Hansen vom 3. November 1786, Harm(s) und Müller mit einer Strafzahlung zu belegen. Aufgrund Nichtbefolgung wurden die beiden Musiker nach erneuter Beschwerde Luna(u)s vom 3. November 1786 schließlich zu einer höheren Entschädigungszahlung angehalten; freundliche Mitteilung von Hartmut Grünewald, Eutin-Fissau.

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