Christian Ludwig August von Vellnagel an Herzog Ludwig von Württemberg
Stuttgart, Freitag, 9. Februar 1810

Show markers in text

Absolute Chronology

Preceding

Following


Direct Context

Preceding

Following

habe ich die Ehre, auf Allerhöchsten Befehl Sr. Königl. Majestät gehorsamst zu eröffnen, daß v. Weber nach dem mit ihm abgehaltenen Interrogatoire alle Schuld von seinem Vater in Hinsicht der Entwendung der bewußten Gelder abzuwenden sucht und solche auf sich nehmen will, dergestalt, daß er sich entweder selbst als solcher – der die Euer Hoheit gehörigen Gelder unterschlagen hat, mithin als Dieb | darstellt, oder die infamste Calumnie gegen seinen Vater veranlaßt und unterhalten hat, auf jeden Fall aber die – in dem gestrigen Schreiben Euerer Hoheit an Se Königl. Majestät enthaltene Aeußerung und Angabe in Zweifel zu sezen sucht; Unter welchen Umständen Seine Königl. Majestät für nothwendig erachtet haben, den v. Weber in polizeyliche Verhaft bringen, den Vater selbst aber über die vorliegenden Umstände vernehmen zu lassen, worüber, wenn solches | geschehen Se Königliche Majestät Euer Hoheit ferner Nachricht ertheilen werden. Sich damit p.

Stuttgart d. 9t Febr. 1810.

Editorial

General Remark

zeitlich einzuordnen nach dem ersten Verhörstag

Responsibilities

Übertragung
Veit, Joachim; Jakob, Charlene

Tradition

  • Text Source: Stuttgart (D), Hauptstaatsarchiv Stuttgart (D-Shsa)
    Shelf mark: Prozeßakte Weber G 246, Bü 5, Fasz. 7

    Physical Description

    • 1 DBl. (3 b. S. o. Adr.)

        XML

        If you've spotted some error or inaccurateness please do not hesitate to inform us via bugs [@] weber-gesamtausgabe.de.